Gesetz - TierSchNutztV
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung - TierSchNutztV
§ 36 Besondere Anforderungen an das Halten von Sumpfbibern und Chinchillas
Wer mehrere Sumpfbiber oder Chinchillas auf demselben Grundstück hält, hat sie, soweit nicht ein Fall des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 vorliegt, in der Gruppe zu halten.

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