Gesetz - BmTierSSchV
Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung - BmTierSSchV
Anlage 13 (zu § 37 Abs. 1 Satz 2)
Waren, deren Durchfuhr bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ohne Genehmigung zulässig ist
Waren, deren Durchfuhr bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ohne Genehmigung zulässig ist