Gesetz - TPDesign/TSysPlAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin sowie zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplanerin
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
Die Ausbildungen dauern jeweils dreieinhalb Jahre.

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