Gesetz - TrainerV
Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch der Trainerakademie Köln
§ 2 Förderungsrechtliche Stellung der Auszubildenden
Die Auszubildenden an der in § 1 bezeichneten Ausbildungsstätte erhalten Ausbildungsförderung wie Studierende an Akademien.