Gesetz - BefErlV
Beförderungserlaubnisverordnung - BefErlV
Anhang Anhang zur Beförderungserlaubnisverordnung
Fachkunde der für die Leitung und Beaufsichtigung eines Sammlungs- oder Beförderungsbetriebes verantwortlichen Personen
Die Kenntnisse müssen sich auf folgende Bereiche erstrecken:
1.
sach- und fachgerechte Sammlung und Beförderung von Abfällen unter besonderer Berücksichtigung der abfallrelevanten Transporttechnik und Kennzeichnung von Fahrzeugen und Behältern;
2.
schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen, die von Abfällen ausgehen können, und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung oder Beseitigung;
3.
Art und Beschaffenheit von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen;
4.
Vorschriften des Abfallrechts und des für die Sammlungs- und Beförderungstätigkeit geltenden sonstigen Umweltrechts;
5.
Bezüge zum Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht;
6.
Vorschriften der betrieblichen Haftung.

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