Gesetz - TreuhG
Gesetz zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens
§ 13
Die Umwandlung einer Wirtschaftseinheit in eine Kapitalgesellschaft ist von Amts wegen unter Bezugnahme auf dieses Gesetz in das Register einzutragen, in dem diese Wirtschaftseinheit bisher eingetragen war.
















