Gesetz - TSEAMV
Verordnung zum Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe zur Vermeidung des Risikos der Übertragung transmissibler spongiformer Enzephalopathien durch Arzneimittel
§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 15. Mai 2001 in Kraft.