Gesetz - TspV
Talsperrenverordnung - TspV
§ 12 Geschwindigkeit
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb
- 1.
- im Hafengebiet 8 km/h,
- 2.
- außerhalb des Hafengebiets 15 km/h.