Gesetz - TVMindestlohn 2011
Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) (Anlage 1 der Achten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe)
Anhang 2 Definition der Lohngruppen 1 und 2 im Sinne von § 2 Absatz 1 bis 3
(Fundstelle: BAnz. 2011, 3868 - 3869)

Lohngruppe 1 – Werker/Maschinenwerker –
Tätigkeit:
-
einfache Bau- und Montagearbeiten nach Anweisung.
-
einfache Wartungs- und Pflegearbeiten an Baumaschinen und Geräten nach Anweisung
Regelqualifikation:
keine

Tätigkeitsbeispiele:
-
Sortieren und Lagern von Bau- und Bauhilfsstoffen auf der Baustelle
-
Pflege und Instandhaltung von Arbeitsmitteln
-
Reinigungs- und Aufräumarbeiten
-
Helfen beim Auf- und Abrüsten von Baugerüsten und Schalungen
-
Mischen von Mörtel und Beton
-
Bedienen von einfachen Geräten, z.B. Kompressor, handgeführte Bohr- und Schlaghämmer, Verdichtungsmaschinen (Rüttler), Presslufthammer, einschließlich einfacher Wartungs- und Pflegearbeiten
-
Anbringen von zugeschnittenen Gipskarton- und Faserplatten, einschließlich einfacher Unterkonstruktionen und Dämmmaterial, das Anbringen von Dämmplatten (Wärmedämmverbundsystem) einschließlich Auftragen von einfachem Armierungsputz mit Einlegung des Armierungsgewebes
-
Helfen beim Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen
-
einfache Wartungs- und Pflegearbeiten an Baumaschinen und Geräten
-
manuelle Erdarbeiten
-
manuelles Graben von Rohr- und Kabelgräben.
Lohngruppe 2 – Fachwerker/Maschinisten/Kraftfahrer –
Tätigkeit:
-
fachlich begrenzte Arbeiten (Teilleistungen eines Berufsbildes oder angelernte Spezialtätigkeiten) nach Anweisung.
Regelqualifikation:
-
baugewerbliche Stufenausbildung in der ersten Stufe
-
anerkannte Ausbildung als Maler und Lackierer, Garten- und Landschaftsbauer, Tischler
-
anerkannte Ausbildung, deren Berufsbild keine Anwendung für eine baugewerbliche Tätigkeit findet
-
Baumaschinistenlehrgang
-
anderweitig erworbene gleichwertige Fertigkeiten.
Tätigkeitsbeispiele:
1.
Asphaltierer (Asphaltabdichter, Asphalteur):
-
Vorbereiten des Untergrundes
-
Erhitzen und Herstellen von Asphalten
-
Aufbringen und Verteilen der Asphaltmasse
2.
Baustellen-Magaziner:
-
Lagern von Bau- und Werkstoffen, Werkzeugen und Geräten
-
Bereithalten und Warten der Werkzeuge und Geräte und Schutzausrüstungen
-
Führen von Bestandslisten
3.
Betonstahlbieger und Betonstahlflechter (Eisenbieger und Eisenflechter):
-
Lesen von Biege- und Bewehrungsplänen
-
Messen, Anreißen, Schneiden und Biegen
-
Bündeln und Einteilen der Stähle nach Zeichnung
-
Einteilen und Einbauen von Stahlbetonbewehrungen
4.
Fertigteilbauer:
-
Herstellen, Abbau und Wartung von Form- und Rahmenkonstruktionen für Fertigteile
-
Einlegen oder Einbauen von Bewehrungen oder Einbauteilen
-
Herstellen von Verbundbauteilen
-
Fertigstellen und Nachbehandeln von Fertigteilen
5.
Fuger, Verfuger:
-
Herstellen von Fugenmörtel aller Art
-
Vorbereiten des Baukörpers zum Verfugen
-
Ausführen von Fugarbeiten – auch mit dauerelastischen Fugenmassen – und der erforderlichen Reinigungsarbeiten; Auf- und Abbauen der erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste
6.
Gleiswerker:
-
Herstellen des Unterbaus
-
Verlegen von Schwellen und Schienen
7.
Mineur:
-
Ausführen von einfachen Verbauarbeiten durch Vortrieb und Verbau im Tunnel-, Schacht- und Stollenbau
-
Ausführen einfacher Beton- und Maurerarbeiten
8.
Putzer (Fassadenputzer, Verputzer):
-
Vorbereiten des Untergrundes
-
Herstellen und Aufbereiten der gebräuchlichsten Mörtel
-
Zurichten und Befestigen von Putzträgern
-
Herstellen und Aufbringen von Putzen
-
Oberflächenbearbeitung von Putzen; Auf- und Abbauen der erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste
9.
Rabitzer:
-
Herstellen der Unterkonstruktionen
-
Anbringen der Putzträger; Auf- und Abbauen der erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste
10.
Rammer (Pfahlrammer):
-
Vorbereiten, Aufstellen, Ansetzen und Abbauen von Rammgeräten
-
Ansetzen, Rammen und Ziehen der Pfähle und Wände
11.
Rohrleger:
-
Herstellen von Rohrgräben und Rohrgrabenverkleidungen sowie Verlegen von Rohren
-
Abdichten von Rohrverbindungen
-
Ausführen von einfachen Dichtigkeitsprüfungen
12.
Schalungsbauer (Einschaler):
-
Zurichten von Schalungsmaterial und Bearbeiten durch Sägen und Hobeln
-
Herstellen von Schalplatten
-
Zusammenbauen und Aufstellen von Schalungen nach Schalungsplänen sowie Ausschalen
13.
Schwarzdeckenbauer:
-
Vorbereiten des Untergrundes
-
Erhitzen von Bindemitteln und Herstellen von Mischgut
-
Einbauen und Verdichten des Mischgutes
-
Oberflächenbehandlung von Schwarzdecken
14.
Betonstraßenwerker:
-
Ausführen der gebräuchlichsten Betonstraßenbauarbeiten
-
Herstellen von Betonstraßendecken
15.
Schweißer (Gasschweißer, Lichtbogenschweißer):
-
Grundfertigkeiten der Metallbearbeitung, insbesondere Sägen, Feilen und Bohren
-
Ausführen einfacher Schweißarbeiten, autogen und elektrisch
16.
Terrazzoleger:
-
Herstellen von Terrazzomischungen
-
Vorbereiten des Untergrundes und Aufteilen der Fläche
-
Einbringen, Verdichten, Schleifen, Polieren und Nachbehandeln von Terrazzo
17.
Wasser- und Landschaftsbauer:
-
Herstellen von Uferbefestigungen
-
Herstellen einfacher Dränagen und Wasserführungen
-
Ausführen einfacher Mauer-, Beton- und Pflasterarbeiten
18.
Maschinisten:
-
Aufstellen, Einrichten, Bedienen und Warten von kleineren Baumaschinen und Geräten
19.
Kraftfahrer:
-
Führen von Kraftfahrzeugen

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