Gesetz - TVMindestlohn 2011
Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) (Anlage 1 der Achten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe)
Anhang 2 Definition der Lohngruppen 1 und 2 im Sinne von § 2 Absatz 1 bis 3
(Fundstelle: BAnz. 2011, 3868 - 3869)
Lohngruppe 1 – Werker/Maschinenwerker –
Tätigkeit:
keine
Tätigkeitsbeispiele:
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- einfache Bau- und Montagearbeiten nach Anweisung.
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- einfache Wartungs- und Pflegearbeiten an Baumaschinen und Geräten nach Anweisung
keine
Tätigkeitsbeispiele:
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- Sortieren und Lagern von Bau- und Bauhilfsstoffen auf der Baustelle
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- Pflege und Instandhaltung von Arbeitsmitteln
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- Reinigungs- und Aufräumarbeiten
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- Helfen beim Auf- und Abrüsten von Baugerüsten und Schalungen
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- Mischen von Mörtel und Beton
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- Bedienen von einfachen Geräten, z.B. Kompressor, handgeführte Bohr- und Schlaghämmer, Verdichtungsmaschinen (Rüttler), Presslufthammer, einschließlich einfacher Wartungs- und Pflegearbeiten
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- Anbringen von zugeschnittenen Gipskarton- und Faserplatten, einschließlich einfacher Unterkonstruktionen und Dämmmaterial, das Anbringen von Dämmplatten (Wärmedämmverbundsystem) einschließlich Auftragen von einfachem Armierungsputz mit Einlegung des Armierungsgewebes
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- Helfen beim Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen
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- einfache Wartungs- und Pflegearbeiten an Baumaschinen und Geräten
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- manuelle Erdarbeiten
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- manuelles Graben von Rohr- und Kabelgräben.
Lohngruppe 2 – Fachwerker/Maschinisten/Kraftfahrer –
Tätigkeit:
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- fachlich begrenzte Arbeiten (Teilleistungen eines Berufsbildes oder angelernte Spezialtätigkeiten) nach Anweisung.
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- baugewerbliche Stufenausbildung in der ersten Stufe
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- anerkannte Ausbildung als Maler und Lackierer, Garten- und Landschaftsbauer, Tischler
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- anerkannte Ausbildung, deren Berufsbild keine Anwendung für eine baugewerbliche Tätigkeit findet
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- Baumaschinistenlehrgang
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- anderweitig erworbene gleichwertige Fertigkeiten.
- 1.
- Asphaltierer (Asphaltabdichter, Asphalteur):
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- Vorbereiten des Untergrundes
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- Erhitzen und Herstellen von Asphalten
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- Aufbringen und Verteilen der Asphaltmasse
- 2.
- Baustellen-Magaziner:
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- Lagern von Bau- und Werkstoffen, Werkzeugen und Geräten
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- Bereithalten und Warten der Werkzeuge und Geräte und Schutzausrüstungen
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- Führen von Bestandslisten
- 3.
- Betonstahlbieger und Betonstahlflechter (Eisenbieger und Eisenflechter):
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- Lesen von Biege- und Bewehrungsplänen
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- Messen, Anreißen, Schneiden und Biegen
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- Bündeln und Einteilen der Stähle nach Zeichnung
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- Einteilen und Einbauen von Stahlbetonbewehrungen
- 4.
- Fertigteilbauer:
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- Herstellen, Abbau und Wartung von Form- und Rahmenkonstruktionen für Fertigteile
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- Einlegen oder Einbauen von Bewehrungen oder Einbauteilen
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- Herstellen von Verbundbauteilen
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- Fertigstellen und Nachbehandeln von Fertigteilen
- 5.
- Fuger, Verfuger:
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- Herstellen von Fugenmörtel aller Art
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- Vorbereiten des Baukörpers zum Verfugen
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- Ausführen von Fugarbeiten – auch mit dauerelastischen Fugenmassen – und der erforderlichen Reinigungsarbeiten; Auf- und Abbauen der erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste
- 6.
- Gleiswerker:
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- Herstellen des Unterbaus
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- Verlegen von Schwellen und Schienen
- 7.
- Mineur:
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- Ausführen von einfachen Verbauarbeiten durch Vortrieb und Verbau im Tunnel-, Schacht- und Stollenbau
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- Ausführen einfacher Beton- und Maurerarbeiten
- 8.
- Putzer (Fassadenputzer, Verputzer):
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- Vorbereiten des Untergrundes
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- Herstellen und Aufbereiten der gebräuchlichsten Mörtel
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- Zurichten und Befestigen von Putzträgern
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- Herstellen und Aufbringen von Putzen
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- Oberflächenbearbeitung von Putzen; Auf- und Abbauen der erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste
- 9.
- Rabitzer:
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- Herstellen der Unterkonstruktionen
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- Anbringen der Putzträger; Auf- und Abbauen der erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste
- 10.
- Rammer (Pfahlrammer):
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- Vorbereiten, Aufstellen, Ansetzen und Abbauen von Rammgeräten
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- Ansetzen, Rammen und Ziehen der Pfähle und Wände
- 11.
- Rohrleger:
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- Herstellen von Rohrgräben und Rohrgrabenverkleidungen sowie Verlegen von Rohren
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- Abdichten von Rohrverbindungen
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- Ausführen von einfachen Dichtigkeitsprüfungen
- 12.
- Schalungsbauer (Einschaler):
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- Zurichten von Schalungsmaterial und Bearbeiten durch Sägen und Hobeln
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- Herstellen von Schalplatten
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- Zusammenbauen und Aufstellen von Schalungen nach Schalungsplänen sowie Ausschalen
- 13.
- Schwarzdeckenbauer:
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- Vorbereiten des Untergrundes
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- Erhitzen von Bindemitteln und Herstellen von Mischgut
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- Einbauen und Verdichten des Mischgutes
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- Oberflächenbehandlung von Schwarzdecken
- 14.
- Betonstraßenwerker:
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- Ausführen der gebräuchlichsten Betonstraßenbauarbeiten
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- Herstellen von Betonstraßendecken
- 15.
- Schweißer (Gasschweißer, Lichtbogenschweißer):
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- Grundfertigkeiten der Metallbearbeitung, insbesondere Sägen, Feilen und Bohren
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- Ausführen einfacher Schweißarbeiten, autogen und elektrisch
- 16.
- Terrazzoleger:
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- Herstellen von Terrazzomischungen
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- Vorbereiten des Untergrundes und Aufteilen der Fläche
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- Einbringen, Verdichten, Schleifen, Polieren und Nachbehandeln von Terrazzo
- 17.
- Wasser- und Landschaftsbauer:
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- Herstellen von Uferbefestigungen
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- Herstellen einfacher Dränagen und Wasserführungen
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- Ausführen einfacher Mauer-, Beton- und Pflasterarbeiten
- 18.
- Maschinisten:
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- Aufstellen, Einrichten, Bedienen und Warten von kleineren Baumaschinen und Geräten
- 19.
- Kraftfahrer:
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- Führen von Kraftfahrzeugen