Gesetz - TVMindestlohnDachd 6
Rechtsnormen des Tarifvertrages zur Regelung der Mindestlohnes im Dachdeckerhandwerk - Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik - im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) (siehe: TVMindestlohnDachd 6)
§ 2 Mindestlohn
(1) Der Mindestlohn beträgt

ab 1. Januar 201010,60 €
ab 1. Januar 201110,80 €
ab 1. Januar 201211,00 €
ab 1. Januar 201311,20 €
(2) Höhere Lohnansprüche auf Grund anderer Tarifverträge oder einzelvertraglicher Vereinbarungen bleiben unberührt.
(3) Der Anspruch auf den Mindestlohn für die im Kalendermonat geleisteten Stunden wird spätestens zur Mitte des Monats fällig, der auf den Monat folgt, für den er zu zahlen ist.

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