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Gesetz - UrhG
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
Teil 1
Abschnitt 1
-
§ 1 Allgemeines
Abschnitt 2
-
§ 2 Geschützte Werke
-
§ 3 Bearbeitungen
-
§ 4 Sammelwerke und Datenbankwerke
-
§ 5 Amtliche Werke
-
§ 6 Veröffentlichte und erschienene Werke
Abschnitt 3
-
§ 7 Urheber
-
§ 8 Miturheber
-
§ 9 Urheber verbundener Werke
-
§ 10 Vermutung der Urheber- oder Rechtsinhaberschaft
Abschnitt 4
Unterabschnitt 1
-
§ 11 Allgemeines
Unterabschnitt 2
-
§ 12 Veröffentlichungsrecht
-
§ 13 Anerkennung der Urheberschaft
-
§ 14 Entstellung des Werkes
Unterabschnitt 3
-
§ 15 Allgemeines
-
§ 16 Vervielfältigungsrecht
-
§ 17 Verbreitungsrecht
-
§ 18 Ausstellungsrecht
-
§ 19 Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht
-
§ 19a Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
-
§ 20 Senderecht
-
§ 20a Europäische Satellitensendung
-
§ 20b Kabelweitersendung
-
§ 21 Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger
-
§ 22 Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung
-
§ 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen
-
§ 24 Freie Benutzung
Unterabschnitt 4
-
§ 25 Zugang zu Werkstücken
-
§ 26 Folgerecht
-
§ 27 Vergütung für Vermietung und Verleihen
Abschnitt 5
Unterabschnitt 1
-
§ 28 Vererbung des Urheberrechts
-
§ 29 Rechtsgeschäfte über das Urheberrecht
-
§ 30 Rechtsnachfolger des Urhebers
Unterabschnitt 2
-
§ 31 Einräumung von Nutzungsrechten
-
§ 31a Verträge über unbekannte Nutzungsarten
-
§ 32 Angemessene Vergütung
-
§ 32a Weitere Beteiligung des Urhebers
-
§ 32b Zwingende Anwendung
-
§ 32c Vergütung für später bekannte Nutzungsarten
-
§ 33 Weiterwirkung von Nutzungsrechten
-
§ 34 Übertragung von Nutzungsrechten
-
§ 35 Einräumung weiterer Nutzungsrechte
-
§ 36 Gemeinsame Vergütungsregeln
-
§ 36a Schlichtungsstelle
-
§ 37 Verträge über die Einräumung von Nutzungsrechten
-
§ 38 Beiträge zu Sammlungen
-
§ 39 Änderungen des Werkes
-
§ 40 Verträge über künftige Werke
-
§ 41 Rückrufsrecht wegen Nichtausübung
-
§ 42 Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung
-
§ 42a Zwangslizenz zur Herstellung von Tonträgern
-
§ 43 Urheber in Arbeits- oder Dienstverhältnissen
-
§ 44 Veräußerung des Originals des Werkes
Abschnitt 6
-
§ 44a Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen
-
§ 45 Rechtspflege und öffentliche Sicherheit
-
§ 45a Behinderte Menschen
-
§ 46 Sammlungen für Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch
-
§ 47 Schulfunksendungen
-
§ 48 Öffentliche Reden
-
§ 49 Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare
-
§ 50 Berichterstattung über Tagesereignisse
-
§ 51 Zitate
-
§ 52 Öffentliche Wiedergabe
-
§ 52a Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung
-
§ 52b Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven
-
§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
-
§ 53a Kopienversand auf Bestellung
-
§ 54 Vergütungspflicht
-
§ 54a Vergütungshöhe
-
§ 54b Vergütungspflicht des Händlers oder Importeurs
-
§ 54c Vergütungspflicht des Betreibers von Ablichtungsgeräten
-
§ 54d Hinweispflicht
-
§ 54e Meldepflicht
-
§ 54f Auskunftspflicht
-
§ 54g Kontrollbesuch
-
§ 54h Verwertungsgesellschaften; Handhabung der Mitteilungen
-
§ 55 Vervielfältigung durch Sendeunternehmen
-
§ 55a Benutzung eines Datenbankwerkes
-
§ 56 Vervielfältigung und öffentliche Wiedergabe in Geschäftsbetrieben
-
§ 57 Unwesentliches Beiwerk
-
§ 58 Werke in Ausstellungen, öffentlichem Verkauf und öffentlich zugänglichen Einrichtungen
-
§ 59 Werke an öffentlichen Plätzen
-
§ 60 Bildnisse
-
§ 61 (weggefallen)
-
§ 62 Änderungsverbot
-
§ 63 Quellenangabe
-
§ 63a Gesetzliche Vergütungsansprüche
Abschnitt 7
-
§ 64 Allgemeines
-
§ 65 Miturheber, Filmwerke
-
§ 66 Anonyme und pseudonyme Werke
-
§ 67 Lieferungswerke
-
§ 68 (weggefallen)
-
§ 69 Berechnung der Fristen
Abschnitt 8
-
§ 69a Gegenstand des Schutzes
-
§ 69b Urheber in Arbeits- und Dienstverhältnissen
-
§ 69c Zustimmungsbedürftige Handlungen
-
§ 69d Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen
-
§ 69e Dekompilierung
-
§ 69f Rechtsverletzungen
-
§ 69g Anwendung sonstiger Rechtsvorschriften, Vertragsrecht
Teil 2
Abschnitt 1
-
§ 70 Wissenschaftliche Ausgaben
-
§ 71 Nachgelassene Werke
Abschnitt 2
-
§ 72 Lichtbilder
Abschnitt 3
-
§ 73 Ausübender Künstler
-
§ 74 Anerkennung als ausübender Künstler
-
§ 75 Beeinträchtigungen der Darbietung
-
§ 76 Dauer der Persönlichkeitsrechte
-
§ 77 Aufnahme, Vervielfältigung und Verbreitung
-
§ 78 Öffentliche Wiedergabe
-
§ 79 Nutzungsrechte
-
§ 80 Gemeinsame Darbietung mehrerer ausübender Künstler
-
§ 81 Schutz des Veranstalters
-
§ 82 Dauer der Verwertungsrechte
-
§ 83 Schranken der Verwertungsrechte
-
§ 84 (weggefallen)
Abschnitt 4
-
§ 85 Verwertungsrechte
-
§ 86 Anspruch auf Beteiligung
Abschnitt 5
-
§ 87 Sendeunternehmen
Abschnitt 6
-
§ 87a Begriffsbestimmungen
-
§ 87b Rechte des Datenbankherstellers
-
§ 87c Schranken des Rechts des Datenbankherstellers
-
§ 87d Dauer der Rechte
-
§ 87e Verträge über die Benutzung einer Datenbank
Teil 3
Abschnitt 1
-
§ 88 Recht zur Verfilmung
-
§ 89 Rechte am Filmwerk
-
§ 90 Einschränkung der Rechte
-
§ 91 (weggefallen)
-
§ 92 Ausübende Künstler
-
§ 93 Schutz gegen Entstellung; Namensnennung
-
§ 94 Schutz des Filmherstellers
Abschnitt 2
-
§ 95 Laufbilder
Teil 4
Abschnitt 1
-
§ 95a Schutz technischer Maßnahmen
-
§ 95b Durchsetzung von Schrankenbestimmungen
-
§ 95c Schutz der zur Rechtewahrnehmung erforderlichen Informationen
-
§ 95d Kennzeichnungspflichten
-
§ 96 Verwertungsverbot
Abschnitt 2
Unterabschnitt 1
-
§ 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz
-
§ 97a Abmahnung
-
§ 98 Anspruch auf Vernichtung, Rückruf und Überlassung
-
§ 99 Haftung des Inhabers eines Unternehmens
-
§ 100 Entschädigung
-
§ 101 Anspruch auf Auskunft
-
§ 101a Anspruch auf Vorlage und Besichtigung
-
§ 101b Sicherung von Schadensersatzansprüchen
-
§ 102 Verjährung
-
§ 102a Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften
-
§ 103 Bekanntmachung des Urteils
-
§ 104 Rechtsweg
-
§ 105 Gerichte für Urheberrechtsstreitsachen
Unterabschnitt 2
-
§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
-
§ 107 Unzulässiges Anbringen der Urheberbezeichnung
-
§ 108 Unerlaubte Eingriffe in verwandte Schutzrechte
-
§ 108a Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung
-
§ 108b Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen
-
§ 109 Strafantrag
-
§ 110 Einziehung
-
§ 111 Bekanntgabe der Verurteilung
-
§ 111a Bußgeldvorschriften
Unterabschnitt 3
-
§ 111b Verfahren nach deutschem Recht
-
§ 111c Verfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003
Abschnitt 3
Unterabschnitt 1
-
§ 112 Allgemeines
Unterabschnitt 2
-
§ 113 Urheberrecht
-
§ 114 Originale von Werken
Unterabschnitt 3
-
§ 115 Urheberrecht
-
§ 116 Originale von Werken
-
§ 117 Testamentsvollstrecker
Unterabschnitt 4
-
§ 118 Entsprechende Anwendung
Unterabschnitt 5
-
§ 119 Zwangsvollstreckung in bestimmte Vorrichtungen
Teil 5
Abschnitt 1
Unterabschnitt 1
-
§ 120 Deutsche Staatsangehörige und Staatsangehörige anderer EU-Staaten und EWR-Staaten
-
§ 121 Ausländische Staatsangehörige
-
§ 122 Staatenlose
-
§ 123 Ausländische Flüchtlinge
Unterabschnitt 2
-
§ 124 Wissenschaftliche Ausgaben und Lichtbilder
-
§ 125 Schutz des ausübenden Künstlers
-
§ 126 Schutz des Herstellers von Tonträgern
-
§ 127 Schutz des Sendeunternehmens
-
§ 127a Schutz des Datenbankherstellers
-
§ 128 Schutz des Filmherstellers
Abschnitt 2
-
§ 129 Werke
-
§ 130 Übersetzungen
-
§ 131 Vertonte Sprachwerke
-
§ 132 Verträge
-
§ 133 (weggefallen)
-
§ 134 Urheber
-
§ 135 Inhaber verwandter Schutzrechte
-
§ 135a Berechnung der Schutzfrist
-
§ 136 Vervielfältigung und Verbreitung
-
§ 137 Übertragung von Rechten
-
§ 137a Lichtbildwerke
-
§ 137b Bestimmte Ausgaben
-
§ 137c Ausübende Künstler
-
§ 137d Computerprogramme
-
§ 137e Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 92/100/EWG
-
§ 137f Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 93/98/EWG
-
§ 137g Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 96/9/EG
-
§ 137h Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 93/83/EWG
-
§ 137i Übergangsregelung zum Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts
-
§ 137j Übergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie 2001/29/EG
-
§ 137k Übergangsregelung zur öffentlichen Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung
-
§ 137l Übergangsregelung für neue Nutzungsarten
Abschnitt 3
-
§ 138 Register anonymer und pseudonymer Werke
-
§ 139 Änderung der Strafprozessordnung
-
§ 140 Änderung des Gesetzes über das am 6. September 1952 unterzeichnete Welturheberrechtsabkommen
-
§ 141 Aufgehobene Vorschriften
-
§ 142 (weggefallen)
-
§ 143 Inkrafttreten
-
Anlage (weggefallen)
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