Gesetz - UrhWahrnG
Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten
§ 8 Vorsorge- und Unterstützungseinrichtungen
Die Verwertungsgesellschaft soll Vorsorge- und Unterstützungseinrichtungen für die Inhaber der von ihr wahrgenommenen Rechte oder Ansprüche einrichten.

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