Gesetz - UStatG
Umweltstatistikgesetz
§ 12 Erhebung der Waren und Dienstleistungen für den Umweltschutz
Die Erhebung erfasst bei höchstens 15.000
- a)
- Betrieben des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden, der Herstellung von Waren und des Baus, die dem Umweltschutz dienende Waren und Bauleistungen produzieren, und
- b)
- Architektur- und Ingenieurbüros, Instituten und Einrichtungen, die technische, physikalische und chemische Untersuchungen, Beratungen und andere Dienstleistungen für den Umweltschutz erbringen,
- 1.
- Umsatz nach der Art der Waren, der Bauleistung und der Dienstleistung, jeweils getrennt nach inländischen und ausländischen Abnehmern,
- 2.
- Anzahl der in den Erhebungseinheiten mit der Herstellung von Waren und der Erbringung von Bau- und Dienstleistungen für den Umweltschutz Beschäftigten.