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Gesetz - VAG
Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG
I.
-
§ 1 Aufsichtspflichtige Unternehmen
-
§ 1a Öffentlich-rechtliche Versorgungseinrichtungen
-
§ 1b Versicherungs-Holdinggesellschaften
-
§ 2 Feststellung der Aufsichtspflicht
-
§ 3 Organe öffentlich-rechtlicher Versicherungsunternehmen
-
§ 4 Führen von Bezeichnungen
II.
-
§ 5 Erlaubnis; Antrag; einzureichende Unterlagen
-
§ 5a Anhörung der zuständigen Stellen eines anderen Mitglied- oder Vertragsstaates
-
§ 6 Umfang der Erlaubnis; Erlöschen
-
§ 7 Zulässige Rechtsformen; versicherungsfremde Geschäfte
-
§ 7a Qualifikation der Geschäftsleiter, Inhaber bedeutender Beteiligungen und Mitglieder des Aufsichtsrats
-
§ 7b Schadenregulierungsbeauftragte in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
-
§ 8 Versagung, Aussetzung und Beschränkung der Erlaubnis
IIa.
-
§ 8a Schadensabwicklungsunternehmen für die Rechtsschutzversicherung
-
§ 9 Satzungsinhalt
-
§ 10 Allgemeine Versicherungsbedingungen
-
§ 10a Mehrere Anträge; Information bei betrieblicher Altersversorgung, bei Krankenversicherung und bei geschlechtsspezifischer Tarifierung
1.
-
§ 11 Prämienkalkulation in der Lebensversicherung; Gleichbehandlung
-
§ 11a Verantwortlicher Aktuar in der Lebensversicherung
-
§ 11b Treuhänder in der Lebensversicherung
-
§ 11c Weiterleitung genehmigter Geschäftspläne in der Lebensversicherung
-
§ 11d Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr
-
§ 11e Deckungsrückstellung für Haftpflicht- und Unfall-Renten
2.
-
§ 12 Substitutive Krankenversicherung
-
§ 12a Alterungsrückstellung; Direktgutschrift
-
§ 12b Prämienänderung in der Krankenversicherung; Treuhänder
-
§ 12c Ermächtigungsgrundlage
-
§ 12d Übergangsregelung für Treuhänder in der Krankenversicherung
-
§ 12e Zuschlag
-
§ 12f Pflegeversicherung
-
§ 12g Risikoausgleich
-
§ 13 Geschäftsplanänderungen
-
§ 13a Versicherungsgeschäfte über Niederlassungen oder im Dienstleistungsverkehr
-
§ 13b Errichtung einer Niederlassung
-
§ 13c Aufnahme des Dienstleistungsverkehrs
-
§ 13d Anzeigepflichten
-
§ 13e Anzeigepflichten von Versicherungs-Holdinggesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften
-
§ 14 Bestandsübertragung
-
§ 14a Umwandlung
III.
-
§ 15 Rechtsfähigkeit
-
§ 16 Anwendung handelrechtlicher Vorschriften
-
§ 17 Satzung
-
§ 18 Firma
-
§ 19 Haftung für Verbindlichkeiten
-
§ 20 Mitgliedschaft
-
§ 21 Gleichbehandlung
-
§ 22 Gründungsstock
-
§ 24 Beiträge
-
§ 25 Beitragspflicht ausgeschiedener Mitglieder
-
§ 26 Aufrechnungsverbot
-
§ 27 Ausschreibung von Umlagen und Nachschüssen
-
§ 28 Bekanntmachungen
-
§ 29 Organe
-
§ 30 Anmeldung zum Handelsregister
-
§ 31 Unterlagen zur Anmeldung
-
§ 32 Eintragung
-
§ 33 (weggefallen)
-
§ 34 Vorstand
-
§ 35 Aufsichtsrat
-
§ 35a Schadenersatzpflicht
-
§ 36 Oberste Vertretung
-
§ 36b Rechte von Minderheiten
-
§ 37 Verlustrücklage
-
§ 38 Überschussverwendung
-
§ 39 Änderung der Satzung
-
§ 40 Eintragung der Satzungsänderung
-
§ 41 Änderung der AVB
-
§ 42 Auflösung
-
§ 43 Auflösungsbeschluss
-
§ 44 Bestandsübertragung
-
§ 44a Verlust der Mitgliedschaft
-
§§ 44b und 44c (weggefallen)
-
§ 45 Anmeldung der Auflösung
-
§ 46 Abwicklung
-
§ 47 Abwicklungsverfahren
-
§ 48 Tilgung des Gründungsstocks; Vermögensverteilung
-
§ 49 Fortsetzung des Vereins
-
§ 50 Beitragspflicht im Insolvenzverfahren
-
§ 51 Rang der Insolvenzforderungen
-
§ 52 Nachschüsse und Umlagen im Insolvenzverfahren
-
§ 53 Kleinere Vereine
-
§ 53b Verzicht auf Gründungsstock bei kleineren Vereinen; Verlustrücklage
IV.
1.
-
§ 53c Kapitalausstattung
-
§ 53d Entgeltbegrenzung bei Verträgen mit verbundenen Nicht-Versicherungsunternehmen
-
§ 54 Anlagegrundsätze für das gebundene Vermögen; Anzeigepflichten
-
§ 54a
-
§ 54b Anlagestock
-
§ 54c Ausländischer Versicherungsbestand
-
§ 54d Berichterstattung an die Aufsichtsbehörde
1a.
-
§ 55 Rechnungslegung öffentlich-rechtlicher Versicherungsunternehmen; Einreichungs- und Übersendungspflicht
-
§ 55a Interne Rechnungslegung
-
§ 55b Prognoserechnungen
-
§ 55c Vorlage des Risikoberichts und des Revisionsberichts
-
§ 56
-
§ 56a Rückstellung für Beitragsrückerstattung
-
§ 56b
-
§ 57 Umfang der Prüfung
-
§ 58 Anzeige des Abschlussprüfers gegenüber der Aufsichtsbehörde; Erteilung des Prüfungsauftrags
-
§ 59 Vorlage des Prüfungsberichtes bei der Aufsichtsbehörde
-
§ 60 Prüfung öffentlich-rechtlicher Versicherungsunternehmen
-
§§ 61 bis 63 (weggefallen)
-
§ 64 Abschlussprüfung bei kleineren Vereinen
1b.
-
§ 64a Geschäftsorganisation
-
§ 64b Vergütungssysteme
2.
-
§ 65 Deckungsrückstellung
-
§ 66 Sicherungsvermögen
-
§ 67 Sicherungsvermögen bei Rückversicherung
-
§§ 68 und 69 (weggefallen)
-
§ 70 Treuhänder für das Sicherungsvermögen
-
§ 71 Bestellung und Qualifikation des Treuhänders
-
§ 72 Sicherstellung des Sicherungsvermögens
-
§ 73 Treuhänder-Bestätigung
-
§ 74 Einsichtsrecht des Treuhänders
-
§ 75 Entscheidung über Streitigkeiten
-
§ 76 Stellvertreter des Treuhänders
-
§ 77 Entnahme aus dem Sicherungsvermögen
-
§ 77a Behandlung von Versicherungsforderungen
-
§ 77b Erlöschen bestimmter Versicherungsverträge
-
§ 78 Pfleger im Insolvenzfall
-
§ 79 Anwendungsbereich der §§ 70 bis 76
-
§ 79a Öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen
3.
-
§ 80 Anforderungen an die mit dem Vertrieb von Versicherungen befassten Personen
-
§ 80a Beschwerden über Versicherungsvermittler
-
§ 80b Übergangsregelung
4.
-
§ 80c Verpflichtete Unternehmen; Begriff der Terrorismusfinanzierung
-
§ 80d Interne Sicherungsmaßnahmen
-
§ 80e Vereinfachte Sorgfaltspflichten
-
§ 80f Vereinfachungen bei der Durchführung der Identifizierung
-
§ 80g Verstärkte Sorgfaltspflichten
V.
-
§ 81 Rechts- und Finanzaufsicht
-
§ 81a Änderungen des Geschäftsplans
-
§ 81b Solvabilitätsplan; Finanzierungsplan
-
§ 81c Missstand in der Lebensversicherung
-
§ 81d Missstand in der Krankenversicherung
-
§ 81e Diskriminierung
-
§ 81f Einschreiten gegen unerlaubte Versicherungsgeschäfte
-
§ 82 Untersagung einer Beteiligung
-
§ 83 Befugnisse der Aufsichtsbehörde
-
§ 83a Sonderbeauftragter
-
§ 83b Verfolgung unerlaubter Versicherungsgeschäfte
-
§ 84 Schweigepflicht
-
§ 85 Aufsicht über Geschäftstätigkeit im Ausland
-
§ 85a Information über Geschäftstätigkeit im Ausland
-
§ 86 Aufsicht über Liquidation und Abwicklung
-
§ 87 Widerruf der Erlaubnis, Abberufung von Geschäftsleitern und Mitgliedern des Aufsichtsrats
-
§ 87a Missbrauch bei Mitversicherung
-
§ 88 Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Anzeigen des Vorstands
-
§ 88a Unterrichtung der Gläubiger
-
§ 89 Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen
-
§ 89a Keine aufschiebende Wirkung
-
§ 89b Unterrichtung der Aufsichtsbehörden über Sanierungsmaßnahmen, Bekanntmachung von Verfügungen der Aufsichtsbehörde
-
§ 90
-
§ 92 Versicherungsbeirat
-
§ 93
-
§§ 94 bis 100 (weggefallen)
-
§ 101 (weggefallen)
-
§ 102
-
§ 103 Veröffentlichungen
-
§ 103a Statistische Daten für die Krankenversicherung
Va.
-
§ 104 Umfang der Aufsicht über Inhaber bedeutender Beteiligungen
Vb.
-
§ 104a Begriffsbestimmungen
-
§ 104b Einbezogene Unternehmen
-
§ 104c Instrumente der zusätzlichen Beaufsichtigung
-
§ 104d Kontrollverfahren
-
§ 104e Geschäfte unter Versicherungsaufsicht
-
§ 104f Übermittlung von Daten
-
§ 104g Ermächtigungsgrundlage
-
§ 104h Maßnahmen bei unzureichender bereinigter Solvabilität
-
§ 104i Risikokonzentrationen auf Versicherungsgruppenebene
Vc
-
§ 104k Begriffsbestimmungen
-
§ 104l Zusammenarbeit bei der Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten
-
§ 104m Zuständigkeit für die zusätzliche Beaufsichtigung auf Konglomeratsebene
-
§ 104n Ermittlung eines Finanzkonglomerats
-
§ 104o Feststellung eines Finanzkonglomerats
-
§ 104p Befreiungen
-
§ 104q Eigenmittelausstattung von Finanzkonglomeraten
-
§ 104r Risikokonzentrationen und gruppeninterne Transaktionen von Finanzkonglomeraten
-
§ 104s Besondere organisatorische Pflichten von Finanzkonglomeraten
-
§ 104t Maßnahmen bei unzureichenden Eigenmitteln auf Konglomeratsebene
-
§ 104u Maßnahmen gegenüber gemischten Finanzholding-Gesellschaften
-
§ 104v Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat
-
§ 104w Grenzüberschreitende Auskünfte und Prüfungen
VI.
1.
-
§ 105 Erlaubnisvorbehalt
-
§ 106 Niederlassung; Hauptbevollmächtigter
-
§ 106a
-
§ 106b Antrag; Verfahren
-
§ 106c Spartentrennung
-
§ 107 Kumul von Vertriebswegen
-
§ 108 Bestandübertragung
-
§ 109
-
§ 110 Beschränkt anwendbare Vorschriften
2.
-
§ 110a Geschäftstätigkeit durch eine Niederlassung oder im Dienstleistungsverkehr
-
§ 110b Bei Lloyd's vereinigte Einzelversicherer
-
§ 110c
-
§ 110d Niederlassung
-
§§ 110e bis 110i (weggefallen)
-
§ 111 Dienstleistungsverkehr
VIa.
-
§ 111a Unterrichtung über Rechtsvorschriften und Daten zur Krankenversicherung
-
§ 111b Maßnahmen der Rechtsaufsicht
-
§ 111c Maßnahmen der Finanzaufsicht
-
§ 111d Bestandsübertragung
-
§ 111e Zusammenarbeit bei Versicherungsunternehmen mit Sitz in Drittstaaten
-
§ 111f Informationspflicht und Zusammenarbeit der Aufsicht bei verbundenen Unternehmen und Finanzkonglomeraten und bei der Beaufsichtigung der Inhaber bedeutender Beteiligungen an einem Versicherungsunternehmen
VIb.
-
§ 111g Umfang der Meldepflicht
VII.
1.
-
§ 112 Definition
-
§ 113 Anzuwendende Vorschriften
-
§ 114 Kapitalausstattung
-
§ 115 Vermögensanlage
-
§ 116 Deckungsrückstellung
-
§ 117 Grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionsfonds
-
§ 117a Zusammenarbeit mit der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung
-
§ 118 Gesonderte Verordnungen
2.
-
§ 118a Definition
-
§ 118b Anzuwendende Vorschriften
-
§ 118c Grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionskassen
-
§ 118d Rechtsverordnungsermächtigungen
3.
-
§ 118e Einrichtungen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat
-
§ 118f Einrichtungen mit Sitz in Drittstaaten
VIIa.
-
§ 119 Erlaubnis; Antrag; einzureichende Unterlagen
-
§ 120 Zulässige Rechtsformen; Umfang der Erlaubnis
-
§ 121 Versagung der Erlaubnis
-
§ 121a Laufende Rechts- und Finanzaufsicht
-
§ 121b Anlagegrundsätze
-
§ 121c Widerruf der Erlaubnis
-
§ 121d Verordnungsermächtigung
-
§ 121e Finanzrückversicherung
-
§ 121f Bestandsübertragung
-
§ 121g Versicherungs-Zweckgesellschaften
-
§ 121h Geschäftstätigkeit durch eine Niederlassung oder im Dienstleistungsverkehr
-
§ 121i Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat
-
§ 121j Bestandsschutz
VIII.
-
§ 122 Fortsetzung des Geschäftsbetriebs
-
§ 123 (weggefallen)
-
§ 123a Bestehende öffentlich-rechtliche Versorgungseinrichtungen
-
§ 123b Rückversicherungsunternehmen
-
§ 123c Übergangsvorschriften zum Finanzkonglomeraterichtlinie-Umsetzungsgesetz
-
§ 123d Übergangsregelung für bestimmte Rückversicherungs-Niederlassungen
-
§ 123e Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie
-
§ 123f Übergangsfristen bei Geschäftsleitern
VIIIa.
-
§ 124 Pflichtmitgliedschaft
-
§ 125 Aufrechterhaltung der Versicherungsverträge
-
§ 126 Sicherungsfonds
-
§ 127 Beleihung Privater
-
§ 128 Aufsicht
-
§ 129 Finanzierung
-
§ 130 Rechnungslegung des Sicherungsfonds
-
§ 131 Mitwirkungspflichten
-
§ 132 Ausschluss
-
§ 133 Verschwiegenheitspflicht
-
§ 133a Zwangsmittel
-
§§ 133b bis 133e (weggefallen)
-
§ 133f
-
§ 133g
IX.
-
§ 134 Falsche Angaben
-
§§ 135 und 136 (weggefallen)
-
§ 137 Straftaten eines Prüfers
-
§ 138 Verletzung der Geheimhaltungspflicht
-
§ 139 Falsche Erklärungen über Deckungsrückstellung und Sicherungsvermögen
-
§ 140 Unbefugte Geschäftstätigkeit
-
§ 141 Unterlassene Anzeige der Zahlungsunfähigkeit
-
§ 142
-
§ 143 Unrichtige Darstellung
-
§ 144 Ordnungswidrigkeiten im Rahmen des Versicherungsbetriebs
-
§ 144a Unbefugte Versicherungsvermittlung
-
§ 144b Ordnungswidrigkeiten beim Betrieb der Rechtsschutzversicherung
-
§ 144c Ordnungswidrigkeiten beim Betrieb des Sicherungsfonds
-
§ 145
-
§ 145a Zuständige Verwaltungsbehörde
-
§ 145b Beteiligung und Unterrichtung der Aufsichtsbehörde
X.
-
§ 146 Bundesaufsicht
-
§ 147 Übertragung der Aufsicht auf eine Landesaufsichtsbehörde
-
§ 148 Übertragung der Aufsicht auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
-
§ 149 Verfahren
-
§ 150 Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden
XI.
-
§ 151 Statistische Nachweisungen
-
§ 152 Statistische Angaben öffentlich-rechtlicher Versicherungsunternehmen
-
§ 153 Ermächtigungsgrundlage
-
§ 154 Landesrechtliche Vorschriften
-
§ 155 Nachträgliche Benennung eines Schadenregulierungsbeauftragten
-
§ 156 Entsprechende Anwendung gesellschaftsrechtlicher Vorschriften
-
§ 156a Nichtanwendung auf bestimmte Versicherungsunternehmen
-
§ 157 Aufsichtsbehördliche Gestattung von Abweichungen
-
§ 157a Freistellung von der Aufsicht
-
§ 158
-
§ 159 Entsprechende Anwendung auf Versicherungseinrichtungen der Berufsgenossenschaften und nicht aufsichtspflichtige Unternehmen
-
§ 160 Teilbestandsvorschriften in der Unfallversicherung
-
§ 161
-
Anlage
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