Gesetz - VeranstFachwPrV
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Veranstaltungsfachwirt/Geprüfte Veranstaltungsfachwirtin
Anlage 1 (zu § 7 Abs. 3)
Muster
(Fundstelle: BGBl. I 2008, 114,
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

(Bezeichnung der zuständigen Stelle)
Zeugnis
über die Prüfung zum anerkannten Abschluss
Geprüfter Veranstaltungsfachwirt/Geprüfte Veranstaltungsfachwirtin
Herr/Frau 
geboren am in 
hat am die Prüfung zum anerkannten Abschluss
Geprüfter Veranstaltungsfachwirt/Geprüfte Veranstaltungsfachwirtin
nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Veranstaltungsfachwirt/Geprüfte Veranstaltungsfachwirtin vom 25. Januar 2008 (BGBl. I S. 109) , die durch Artikel 8 der Verordnung vom 23. Juli 2010 (BGBl. I S. 1010) geändert worden ist,
bestanden.
Datum 
Unterschrift(en) 
       (Siegel der zuständigen Stelle)

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