Gesetz - VeranstFachwPrV
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Veranstaltungsfachwirt/Geprüfte Veranstaltungsfachwirtin
§ 11 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2008 in Kraft.

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