Gesetz - VerkPrV
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Verkehrsfachwirt/Geprüfte Verkehrsfachwirtin
§ 5 Grundlegende Qualifikationen
(1) Im Handlungsbereich "Kaufmännische Steuerung und Personalwirtschaft" ist in folgenden Qualifikationsschwerpunkten zu prüfen:
- 1.
- Betriebswirtschaftliche Steuerung,
- 2.
- Kosten- und Leistungsrechnung,
- 3.
- Personalwirtschaft,
- 4.
- Recht und Haftung.
(2) Im Handlungsbereich "Verkehrswirtschaft und Verkehrsdienstleistungen" ist in folgenden Qualifikationsschwerpunkten zu prüfen:
- 1.
- Verkehrswirtschaft in der Volkswirtschaft,
- 2.
- Strukturen und Leistungserstellung der Verkehrsunternehmen/Logistik,
- 3.
- Außenwirtschaft,
- 4.
- Verkehrsdienstleistungen.
(3) Im Handlungsbereich "Führung, Kommunikation und Kooperation" ist in folgenden Qualifikationsschwerpunkten zu prüfen:
- 1.
- Unternehmensziele und Unternehmensorganisation,
- 2.
- Führung, Kommunikation und Kooperation.