Gesetz - VerkSiG
Gesetz zur Sicherstellung des Verkehrs
§ 3 Rechtsverordnungen über Buchführungs- und Meldepflichten
Durch Rechtsverordnung können zu den in § 1 genannten Zwecken Meldepflichten über Verkehrsmittel, -anlagen und -einrichtungen sowie besondere Buchführungs- und Meldepflichten über Verkehrsleistungen und über die Leistungsfähigkeit von Verkehrsunternehmen begründet werden.