Gesetz - VermittVergV
Verordnung über die Zulässigkeit der Vereinbarung von Vergütungen von privaten Vermittlern mit Angehörigen bestimmter Berufe und Personengruppen
§ 1 Berufe und Personengruppen
Für die Vermittlung in eine Tätigkeit als
- 1.
- Künstler, Artist,
- 2.
- Fotomodell, Werbetyp, Mannequin und Dressman,
- 3.
- Doppelgänger, Stuntman, Discjockey,
- 4.
- Berufssportler