Gesetz - VermVerkProspGebV
Vermögensanlagen-Verkaufsprospektgebührenverordnung - VermVerkProspGebV
Anlage (zu § 2)
Gebührenverzeichnis
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1216 — 1217)
Nr.GebührentatbestandGebühr in Euro
1Billigung und Aufbewahrung eines vollständigen Verkaufsprospekts oder eines unvollständigen Verkaufsprospekts im Sinne des § 10 Satz 1 VermAnlG
(§ 8 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 in Verbindung mit § 14 Absatz 2 Satz 2 VermAnlG)


6 500
2Aufbewahrung der nachzutragenden Angaben im Sinne des § 10 Satz 2 und 3 VermAnlG
(§ 14 Absatz 2 Satz 2 VermAnlG)

1,55
3Billigung und Aufbewahrung des Nachtrags gemäß § 11 VermAnlG
(§ 11 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit § 14 Absatz 2 Satz 2 VermAnlG)

84
4Aufbewahrung des Vermögensanlagen-Informationsblatts
(§ 14 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 2 VermAnlG)

77
5Untersagung der Veröffentlichung eines Verkaufsprospekts bei Nichthinterlegung des Vermögensanlagen-Informationsblatts
(§ 17 Absatz 2 in Verbindung mit § 14 Absatz 1 Satz 2 VermAnlG)


150
6Untersagung des öffentlichen Angebots von Vermögensanlagen
(§ 18 Absatz 1 VermAnlG)

4 000
7Gestattung der Erstellung eines Verkaufsprospekts in einer in internationalen Finanzkreisen gebräuchlichen Sprache
(§ 2 Absatz 1 Satz 4 VermVerkProspV)


100.

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