Abschnitt I: Gemeinsame Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
1 | 2 | 3 |
1 | Der Ausbildungsbetrieb (§ 4 Abs. 1 Nr. 1) | |
1.1 | Stellung, Rechtsform und Struktur (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.1) | - a)
Zielsetzung und Geschäftsfelder des ausbildenden Betriebes sowie seine Stellung am Markt beschreiben - b)
Rechtsform, Aufbau- und Ablauforganisation sowie Zuständigkeiten im Ausbildungsbetrieb erläutern - c)
über Vertriebswege und Kooperationsbeziehungen des Ausbildungsunternehmens informieren und mit anderen Vertriebswegen der Branche vergleichen
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1.2 | Berufsbildung (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.2) | - a)
Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und die Aufgaben der an der Berufsausbildung Beteiligten beschreiben - b)
den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und unter Nutzung von Arbeits- und Lerntechniken zu seiner Umsetzung beitragen - c)
betriebliche und überbetriebliche Fortbildungsmöglichkeiten in der Branche nennen und den Nutzen für die berufliche und persönliche Entwicklung sowie für den Betrieb darstellen
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1.3 | Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.3) | - a)
die für das Arbeitsverhältnis wichtigen arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen beschreiben und anhand praktischer Beispiele erläutern - b)
tarifvertragliche Regelung, Dienst- oder Betriebsvereinbarung sowie betriebliche Übung unterscheiden - c)
Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe erklären - d)
die Notwendigkeit des partnerschaftlichen Zusammenwirkens der Mitarbeiter im Innen- und Außendienst begründen - e)
Nachweise für das Arbeitsverhältnis erläutern und die Positionen der eigenen Entgeltabrechnung beschreiben - f)
Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag erläutern - g)
Ziele, Bedeutung sowie Instrumente der Personalführung und -entwicklung im Ausbildungsunternehmen beschreiben - h)
Ziele, Grundsätze und Kriterien bei Personalplanung, -beschaffung und -einsatz beschreiben - i)
Rechtsstellung, Aufgaben, Befugnisse, Vertragsarten und Vergütungssysteme von Mitarbeitern im Innendienst, im angestellten Außendienst und im selbstständigen Außendienst unterscheiden
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1.4 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.4) | - a)
Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen sowie Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen - b)
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden - c)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten - d)
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
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1.5 | Umweltschutz (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.5) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere- a)
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären - b)
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden - c)
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen - d)
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
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2 | Arbeitsgestaltung, Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 4 Abs. 1 Nr. 2) | |
2.1 | Arbeits- und Selbstorganisation (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.1) | - a)
betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel einsetzen und Informationsquellen nutzen - b)
die eigene Arbeit inhaltlich und zeitlich strukturieren, Arbeitstechniken einsetzen - c)
Informationsflüsse und Entscheidungsprozesse bei der Leistungserstellung berücksichtigen - d)
Maßnahmen zur Verbesserung von Arbeitsorganisation und Arbeitsplatzgestaltung vorschlagen - e)
Zusammenarbeit gestalten und Aufgaben teamorientiert bearbeiten - f)
elektronische Informations- und Kommunikationssysteme zur Informationsbeschaffung sowie zur Gestaltung und Unterstützung des eigenen Lernens nutzen
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2.2 | Datenschutz und Datensicherheit (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.2) | - a)
rechtliche und betriebliche Regelungen zum Datenschutz anwenden - b)
Daten sichern und archivieren
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2.3 | Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.3) | - a)
fremdsprachige Fachbegriffe verwenden - b)
im Ausbildungsbetrieb übliche fremdsprachige Informationen auswerten - c)
Auskünfte erteilen und einholen, auch in einer Fremdsprache
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2.4 | Betriebliches Rechnungswesen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.4) | - a)
Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Steuerung und Kontrolle beschreiben - b)
Auswirkungen von Geschäftsfällen auf den Betriebserfolg darstellen
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2.5 | Kosten- und Leistungsrechnung (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.5) | - a)
über Zweck und Aufbau der betrieblichen Kostenrechnung informieren - b)
Kosten und Erträge von Versicherungsprodukten darstellen
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2.6 | Controlling (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.6) | - a)
Funktion des Controllings erläutern - b)
betriebsübliche Kennzahlen ermitteln - c)
Anwendungsmöglichkeiten und Aufbau von Statistiken beschreiben
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3 | Kundenberatung und Verkauf (§ 4 Abs. 1 Nr. 3) | |
3.1 | Vorbereitung von Beratungs- und Verkaufsprozessen (§ 4 Abs. 1 Nr. 3.1) | - a)
vorhandene Kundenbeziehungen auf Verkaufschancen prüfen und Kundendatenbanken nutzen - b)
fehlende Kundendaten erheben und in Kundendatenbanken einpflegen - c)
Kundenkontakte herstellen - d)
Kundenbesuche unter Nutzung von Kundendatenbanken vorbereiten
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3.2 | Durchführung von Beratungs- und Verkaufsgesprächen (§ 4 Abs. 1 Nr. 3.2) | - a)
Rechtsgrundlagen für Beratungs- und Verkaufsgespräche beachten - b)
Regeln für kundenorientierte Kommunikation anwenden - c)
Berechnungs- und Beratungsprogramme kundenorientiert einsetzen - d)
Kundensituation analysieren und Bedarf feststellen, über Schadenursachen und -verhütung informieren - e)
Einwände behandeln und Argumentationstechniken anwenden - f)
Unternehmens- und Produktratings berücksichtigen - g)
kundengerechte Lösungsvorschläge entwickeln und erläutern, Angebote unterbreiten - h)
Kundenzufriedenheit feststellen - i)
Empfehlungsadressen ermitteln
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3.3 | Nachbereitung von Beratungs- und Verkaufsgesprächen (§ 4 Abs. 1 Nr. 3.3) | - a)
Gesprächsergebnisse dokumentieren - b)
Empfehlungsadressen nutzen - c)
Folgeaktivitäten von Gesprächen einleiten
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4 | Versicherungs- und Finanzprodukte (§ 4 Abs. 1 Nr. 4) | Der Vermittlung nachfolgender Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ist die Produktliste der Anlage 1 zugrunde zu legen:- a)
Einflussfaktoren auf die Gestaltung von Versicherungs- und Finanzprodukten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Kundengruppen erläutern - b)
Personen- und Schadenversicherungsprodukte für Privatkunden beschreiben - c)
Nutzen von Versicherungsprodukten für Privatkunden darstellen - d)
kundengerechte Lösungsvorschläge entwickeln und bewerten - e)
Finanzprodukte für Privatkunden beschreiben - f)
Bedeutung der Produkte der gesetzlichen und betrieblichen Altersvorsorge für den Kunden erläutern - g)
über Leistungen und Anspruchsvoraussetzungen der Sozialversicherung informieren - h)
Produkte des Ausbildungsunternehmens und seiner Kooperationspartner mit Produkten von Mitbewerbern an Beispielen vergleichen
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5 | Bestandskundenmanagement (§ 4 Abs. 1 Nr. 5) | |
5.1 | Vertragsservice (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.1) | - a)
Rechtsgrundlagen und betriebliche Regelungen bei der Antrags- und Vertragsbearbeitung anwenden - b)
Kunden über Maßnahmen zur Schadenverhütung beraten - c)
Rechtsgrundlagen und betriebliche Regelungen bei der Schadenaufnahme anwenden - d)
die formelle und materielle Deckung bei der Schadenaufnahme beachten und über die Leistungen dem Grunde und dem Umfang nach informieren - e)
Rentabilitätsberechnungen durchführen und bei Entscheidungen berücksichtigen
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5.2 | Kundenbetreuung (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.2) | - a)
Bedeutung von Bestandspflege und Vertragserhaltung für das Unternehmen begründen - b)
Maßnahmen zur Bestandspflege und Vertragserhaltung planen und durchführen - c)
rechtliche Vorschriften zum Schutz von Versicherungskunden erläutern - d)
Beschwerden und Reklamationen entgegennehmen und prüfen sowie Beschwerdemanagement als Instrument zur Qualitätssicherung nutzen - e)
Gründe und Arten von Vertragsänderungen und Vertragsbeendigungen darstellen
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Abschnitt II: Fachrichtung Versicherung |
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A. Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1 |
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| Schaden- und Leistungsmanagement (§ 4 Abs. 2 Nr. 1) | Der Vermittlung folgender Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ist einer der Spartenbereiche der Produktliste gemäß Anlage 1 Nr. 1 bis 7 zugrunde zu legen:- a)
Kunden über Pflichten und Möglichkeiten zur Schadenminderung informieren - b)
Schaden- und Leistungsfälle bearbeiten und dabei die rechtlichen Vorschriften und betrieblichen Regelungen beachten - c)
formelle und materielle Deckung prüfen - d)
Sachverhalte beurteilen und Leistungen dem Grunde und dem Umfang nach feststellen - e)
Schadenservice organisieren - f)
für Schaden- und Leistungsfälle notwendige Rückstellungen bilden - g)
den Nutzen des Schaden- und Leistungsmanagements für das Unternehmen darstellen
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B. Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationseinheiten gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 |
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1 | Kundengewinnung und Kundenbindung (§ 4 Abs. 4 Nr. 1) | |
1.1 | Neukunden (§ 4 Abs. 4 Nr. 1.1) | - a)
Möglichkeiten der Kundengewinnung darstellen - b)
Methoden der Zielgruppenanalyse auswählen und Zielgruppen analysieren - c)
Produkte auswählen, Verkaufsargumente entwickeln und einsetzen - d)
Maßnahmen zur Direktansprache umsetzen - e)
Daten des Neukundengeschäfts aufbereiten und auswerten, Kosten und Nutzen der durchgeführten Maßnahmen beurteilen
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1.2 | Bestandskunden (§ 4 Abs. 4 Nr. 1.2) | - a)
Kundenmerkmale für die Bestandsanalyse auswählen - b)
Bestände analysieren - c)
Maßnahmen zur Kundenansprache anwenden - d)
Ergebnisse von Bestandsaktionen aufbereiten und auswerten, Kosten und Nutzen beurteilen
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2 | Marketing (§ 4 Abs. 4 Nr. 2) | - a)
Marketingaktivitäten aus den Zielen des Unternehmens ableiten - b)
Informationen und statistische Daten beschaffen, aufbereiten und präsentieren - c)
Versicherungsmärkte analysieren - d)
Zielgruppen festlegen, Zusammenhang zwischen Kundengruppen und Produktgestaltung berücksichtigen - e)
Marketinginstrumente auswählen und einsetzen, Vorschläge für die Vermarktung von Produkten entwickeln und präsentieren - f)
wettbewerbsrechtliche Regelungen berücksichtigen - g)
Informationen für Kunden aufbereiten - h)
Ergebnisse von Marketingmaßnahmen beurteilen
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3 | Agenturbetrieb (§ 4 Abs. 4 Nr. 3) | |
3.1 | Agenturführung (§ 4 Abs. 4 Nr. 3.1) | - a)
quantitative und qualitative Geschäftsziele erläutern - b)
Auswirkungen von Vertriebssteuerungsinstrumenten, insbesondere Provisionsvorgaben und Geschäftsplänen, für die Zielplanung berücksichtigen - c)
Maßnahmenpläne zur Erreichung der Geschäftsziele entwickeln - d)
Kennzahlen zur Beurteilung des wirtschaftlichen Erfolges ermitteln und auswerten - e)
Steuerarten berücksichtigen - f)
Belegbuchungen für die Agenturbuchführung vorbereiten
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3.2 | Agenturmarketing (§ 4 Abs. 4 Nr. 3.2) | - a)
Instrumente zur Verkaufsförderung entwickeln und umsetzen - b)
Werbemaßnahmen erarbeiten und umsetzen - c)
Kosten und Nutzen von Marketingmaßnahmen ermitteln und ihre Wirksamkeit beurteilen
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3.3 | Organisation und Personal (§ 4 Abs. 4 Nr. 3.3) | - a)
Arbeitsprozesse für die Agentur gestalten - b)
Anforderungsprofile entwickeln, Personalbedarf planen - c)
Personal einstellen, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Bestimmungen anwenden - d)
Mitarbeiter einarbeiten
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4 | Risikomanagement (§ 4 Abs. 4 Nr. 4) | |
4.1 | Risikoanalyse (§ 4 Abs. 4 Nr. 4.1) | - a)
versicherbare Risiken, versicherbare Risiken mit Erschwernissen und nicht versicherbare Risiken gemäß den Annahmerichtlinien feststellen - b)
zusätzliche Informationen zum Antrag einholen und bewerten - c)
Konditionen für versicherbare Risiken mit Erschwernissen unter Berücksichtigung betrieblicher Regelungen festlegen
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4.2 | Antragsannahme (§ 4 Abs. 4 Nr. 4.2) | - a)
Beiträge ermitteln - b)
Risikobegrenzungen und -ausschlüsse erklären - c)
Kunden Alternativen zum Antrag anbieten - d)
über Anträge entscheiden - e)
Ablehnung von Anträgen begründen
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5 | Vertrieb von Produkten der betrieblichen Altersvorsorge (§ 4 Abs. 4 Nr. 5) | |
5.1 | Kundenberatung (§ 4 Abs. 4 Nr. 5.1) | - a)
Analyse der Unterstützungsleistungen von Arbeitgebern durchführen - b)
Versorgungsziele feststellen - c)
Versorgungslücken ermitteln - d)
Kunden über Durchführungswege beraten - e)
rechtliche Vorschriften berücksichtigen
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5.2 | Angebot und Antrag (§ 4 Abs. 4 Nr. 5.2) | - a)
Angebote entwickeln und erläutern - b)
Beiträge ermitteln - c)
Antragsdaten aufnehmen - d)
über den Prozess der Antragsbearbeitung informieren
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6 | Vertrieb von Versicherungsprodukten für Gewerbekunden (§ 4 Abs. 4 Nr. 6) | |
6.1 | Kundenberatung (§ 4 Abs. 4 Nr. 6.1) | - a)
Risikosituationen analysieren und dokumentieren - b)
Versicherungsbedarf unternehmensspezifischer Kunden ermitteln - c)
bedarfsgerechte Absicherungen begründen
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6.2 | Angebot und Antrag (§ 4 Abs. 4 Nr. 6.2) | - a)
Beiträge ermitteln sowie kundengerechte Angebote entwickeln und erläutern - b)
Antragsdaten aufnehmen - c)
über den Prozess der Antragsbearbeitung informieren
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7 | Vertrieb von Versicherungsprodukten für Privatkunden (§ 4 Abs. 4 Nr. 7) | - a)
Verträge auf Möglichkeiten ihrer Optimierung überprüfen - b)
Möglichkeiten zur Anpassung von Produkten an veränderte Kundenanforderungen vorschlagen - c)
Konzepte zur Verbesserung der Verkaufsförderung entwickeln und umsetzen - d)
produktbezogene Geschäftsergebnisse, insbesondere im Hinblick auf Marktanteile, Mitbewerbersituation und Schadenquoten analysieren - e)
Wirkungen von Produktänderungen auswerten
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Abschnitt III: Fachrichtung Finanzberatung |
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Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 |
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1 | Private Immobilienfinanzierung und Versicherungen (§ 4 Abs. 3 Nr. 1) | - a)
Möglichkeiten der Finanzierung des Erwerbs und der Errichtung von Immobilien darstellen - b)
rechtliche und wirtschaftliche Voraussetzungen für Immobilienfinanzierungen prüfen - c)
Finanzierungsbedarf ermitteln - d)
über versicherbare Risiken im Zusammenhang mit Immobilienerwerb und -finanzierung beraten - e)
Bedarf für Versicherungsprodukte ermitteln, insbesondere Wohngebäudeversicherung, Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitseinschluss, Bauherrenhaftpflichtversicherung und Bauleistungsversicherung - f)
Angebote erstellen und erläutern - g)
Daten für Immobilienbewertungen ermitteln und Beleihungswerte festlegen - h)
Finanzierungspläne und -angebote erstellen und erläutern - i)
Finanzierungsanträge aufnehmen und Vollständigkeit der Unterlagen feststellen - j)
über Voraussetzungen und Modalitäten der Auszahlungen informieren
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2 | Vertrieb von Finanzprodukten (§ 4 Abs. 3 Nr. 2) | |
2.1 | Anlage in Wertpapieren (§ 4 Abs. 3 Nr. 2.1) | - a)
Kunden über Anlagestrategien beraten - b)
Anlagemotive und Risikoprofile von Kunden ermitteln - c)
Rechtsgrundlagen und betriebliche Regelungen beachten - d)
Chancen und Risiken von Wertpapierarten bewerten - e)
über die steuerliche Behandlung von Wertpapieren informieren - f)
Wertpapieraufträge aufnehmen
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2.2 | Organisation der Vertriebseinheit (§ 4 Abs. 3 Nr. 2.2) | - a)
Aufgaben und Geschäftsziele darstellen - b)
Marketingmaßnahmen entwickeln - c)
Arbeitsabläufe planen - d)
Voraussetzungen und Möglichkeiten einer selbstständigen Tätigkeit im Vertrieb darstellen - e)
Grundlagen des Arbeits-, Sozial- und Tarifrechts bei der Erstellung von Arbeitsverträgen beachten
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3 | Vertrieb von Produkten der betrieblichen Altersvorsorge (§ 4 Abs. 3 Nr. 3) | |
3.1 | Kundenberatung (§ 4 Abs. 3 Nr. 3.1) | - a)
Analyse der Unterstützungsleistungen von Arbeitgebern durchführen - b)
Versorgungsziele feststellen - c)
Versorgungslücken ermitteln - d)
Kunden über Durchführungswege beraten - e)
rechtliche Vorschriften berücksichtigen
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3.2 | Angebot und Antrag (§ 4 Abs. 3 Nr. 3.2) | - a)
Angebote entwickeln und erläutern - b)
Beiträge ermitteln - c)
Antragsdaten aufnehmen - d)
über den Prozess der Antragsbearbeitung informieren
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