Gesetz - VersFinKfAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen
Anlage 3 (zu § 5)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen
- Zeitliche Gliederung -
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen
- Zeitliche Gliederung -
(Fundstelle: BGBl. I 2006, 1199 - 1201)
- A. Fachrichtung Versicherung
- Erstes Ausbildungsjahr
- 1.1
- Stellung, Rechtsform und Struktur,
- 1.2
- Berufsbildung,
- 1.3
- Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele a bis e,
- 1.4
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 2.4
- Betriebliches Rechnungswesen, Lernziel a,
- 4.
- Versicherungs- und Finanzprodukte, Lernziele a bis c,
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 2 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 1.5
- Umweltschutz,
- 2.1
- Arbeits- und Selbstorganisation,
- 2.2
- Datenschutz und Datensicherheit,
- 3.1
- Vorbereitung von Beratungs- und Verkaufsprozessen, Lernziele a bis c,
- 5.2
- Kundenbetreuung, Lernziele a bis c,
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 2 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 2.3
- Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel a,
- 4.
- Versicherungs- und Finanzprodukte, Lernziel d,
- 5.1
- Vertragsservice, Lernziele a bis c,
- Zweites Ausbildungsjahr
- 2.3
- Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel b,
- 3.1
- Vorbereitung von Beratungs- und Verkaufsprozessen, Lernziel d,
- 3.2
- Durchführung von Beratungs- und Verkaufsgesprächen,
- 4.
- Versicherungs- und Finanzprodukte, Lernziele e bis h,
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 2 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 1.3
- Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele f bis i,
- 2.4
- Betriebliches Rechnungswesen, Lernziel b,
- 2.5
- Kosten- und Leistungsrechnung,
- 2.6
- Controlling,
- 5.1
- Vertragsservice, Lernziele d und e,
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 2 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 2.3
- Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel c,
- 3.3
- Nachbereitung von Beratungs- und Verkaufsgesprächen,
- 5.2
- Kundenbetreuung, Lernziele d und e,
- Drittes Ausbildungsjahr
Schaden- und Leistungsmanagement
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von jeweils vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der zwei ausgewählten Wahlqualifikationseinheiten gemäß Anlage 2 Abschnitt II B der Berufsbildpositionen
- 1.
- Kundengewinnung und Kundenbindung,
- 2.
- Marketing,
- 3.
- Agenturbetrieb,
- 4.
- Risikomanagement,
- 5.
- Vertrieb von Produkten der betrieblichen Altersvorsorge,
- 6.
- Vertrieb von Versicherungsprodukten für Gewerbekunden,
- 7.
- Vertrieb von Versicherungsprodukten für Privatkunden
- B. Fachrichtung Finanzberatung
- Erstes Ausbildungsjahr
- 1.1
- Stellung, Rechtsform und Struktur,
- 1.2
- Berufsbildung,
- 1.3
- Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele a bis e,
- 1.4
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 2.4
- Betriebliches Rechnungswesen, Lernziel a,
- 4.
- Versicherungs- und Finanzprodukte, Lernziele a bis c,
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 2 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 1.5
- Umweltschutz,
- 2.1
- Arbeits- und Selbstorganisation,
- 2.2
- Datenschutz und Datensicherheit,
- 3.1
- Vorbereitung von Beratungs- und Verkaufsprozessen, Lernziele a bis c,
- 5.2
- Kundenbetreuung, Lernziele a bis c,
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 2 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 2.3
- Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel a,
- 4.
- Versicherungs- und Finanzprodukte, Lernziel d,
- 5.1
- Vertragsservice, Lernziele a bis c,
- Zweites Ausbildungsjahr
- 2.3
- Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel b,
- 3.1
- Vorbereitung von Beratungs- und Verkaufsprozessen, Lernziel d,
- 3.2
- Durchführung von Beratungs- und Verkaufsgesprächen,
- 4.
- Versicherungs- und Finanzprodukte, Lernziele e bis h,
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 2 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 1.3
- Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele f bis i,
- 2.4
- Betriebliches Rechnungswesen, Lernziel b,
- 2.5
- Kosten- und Leistungsrechnung,
- 2.6
- Controlling,
- 5.1
- Vertragsservice, Lernziele d und e,
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 2 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 2.3
- Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel c,
- 3.3
- Nachbereitung von Beratungs- und Verkaufsgesprächen,
- 5.2
- Kundenbetreuung, Lernziele d und e,
- Drittes Ausbildungsjahr
- 1.
- Private Immobilienfinanzierung und Versicherungen
(2) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 2 Abschnitt III der Berufsbildposition
- 2.
- Vertrieb von Finanzprodukten
(3) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 2 Abschnitt III der Berufsbildposition
- 3.
- Vertrieb von Produkten der betrieblichen Altersvorsorge