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Gesetz - ViehVerkV
Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV
Abschnitt 1
-
§ 1 Viehtransportfahrzeuge
-
§ 2 Viehladestellen
Abschnitt 2
-
§ 3 Viehausstellungen, Viehmärkte
-
§ 4 Anzeige, Beschränkung und Verbot
-
§ 5 Auftrieb
-
§ 6 Amtstierärztliche Untersuchung
-
§ 7 Abtrieb von Schlachtviehmärkten und Schlachtstätten
Abschnitt 3
-
§ 8 Gastställe
Abschnitt 4
-
§ 9 Viehkastrierer
Abschnitt 5
-
§ 10 Wanderschafherden
Abschnitt 6
-
§ 11 Anzeige
-
§ 12 Viehhandelsunternehmen
-
§ 13 Transportunternehmen
-
§ 14 Sammelstellen
-
§ 15 Registrierung und Bekanntmachung der Zulassung, Anerkennung von Zulassungen
-
§ 16 Ruhen der Zulassung
Abschnitt 7
-
§ 17 Transportmittel
-
§ 18 Flächen, Räume und Gerätschaften
-
§ 19 Dung, Streumaterial und Futterreste
Abschnitt 8
-
§ 20 Ursprungszeugnisse, Gesundheitszeugnisse
-
§ 21 Viehhandels- und Transportkontrollbücher
-
§ 22 Desinfektionskontrollbuch
-
§ 23 Kastrations- und Klauenpflegekontrollbuch
-
§ 24 Deckregister
-
§ 25 Form, Aufbewahrung und Vorlage der Kontrollbücher und des Deckregisters
Abschnitt 9
-
§ 26 Anzeige und Registrierung
Abschnitt 10
-
§ 27 Kennzeichnung
-
§ 28 Anzeige der Kennzeichnung
-
§ 29 Anzeige von Bestandsveränderungen
-
§ 30 Rinderpass
-
§ 31 Stammdatenblatt
-
§ 32 Bestandsregister
-
§ 33 Verbot der Übernahme, Inverkehrbringen von Ohrmarken
Abschnitt 11
-
§ 34 Kennzeichnung
-
§ 35 Anzeige von Bestandsveränderungen
-
§ 36 Begleitpapier
-
§ 37 Bestandsregister
-
§ 38 Verbot der Übernahme, Inverkehrbringen von Ohrmarken
Abschnitt 12
-
§ 39 Kennzeichnung
-
§ 40 Anzeige der Übernahme
-
§ 41 Begleitpapier
-
§ 42 Bestandsregister
-
§ 43 Verbot der Übernahme, Inverkehrbringen von Ohrmarken
Abschnitt 13
-
§ 44 Kennzeichnung
-
§ 44a Equidenpass
-
§ 44b Verbot der Übernahme
-
§ 44c Anzeige der Kennzeichnung
Abschnitt 14
-
§ 45 Tierhaltung in besonderen Fällen
Abschnitt 15
-
§ 46 Ordnungswidrigkeiten
-
§ 47 Übergangsvorschriften
-
§ 48 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
-
Anlage 1 (zu § 12 Absatz 2, § 13 Absatz 2, § 14 Absatz 2 und § 17 Absatz 3)
Voraussetzungen für die Zulassung eines Viehhandelsunternehmens, eines Transportunternehmens oder einer Sammelstelle
-
Anlage 2 (zu § 12 Absatz 2, § 13 Absatz 2 und § 14 Absatz 2)
Anforderungen an den Betrieb eines Viehhandelsunternehmens, eines Transportunternehmens oder einer Sammelstelle
-
Anlage 3 (zu § 25 Absatz 1)
Muster für Kontrollbücher
-
Anlage 4 (zu § 27 Absatz 3 und 4)
Ohrmarken zur Rinderkennzeichnung
-
Anlage 5 (zu § 27 Absatz 3, § 30 Absatz 2 und § 31 Satz 2)
Regelung über den Typ und die Struktur des Strichcodes gemäß § 27 Absatz 3 Satz 2, § 30 Absatz 2 Satz 2 und § 31 Satz 2
-
Anlage 6 (zu § 28 und § 32 Absatz 1)
Rasseschlüssel
-
Anlage 7 (zu § 30 Absatz 1 und § 31)
-
Anlage 8 (zu § 32 Absatz 1)
Bestandsregister für Rinderhaltungen
-
Anlage 9 (zu § 34 Absatz 3 und 4)
Ohrmarken zur Kennzeichnung von Schafen und Ziegen
-
Anlage 10 (zu § 36 Absatz 1)
Begleitpapier
-
Anlage 11 (zu § 37 Absatz 1)
Bestandsregister
-
Anlage 12 (zu § 42 Absatz 1)
Bestandsregister für Schweinehaltungen
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