Gesetz - VIFGG
Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaftsgesetz - VIFGG
§ 3 Berichte
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung berichtet dem Deutschen Bundestag jährlich über den Fortgang der Realisierung der über die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft finanzierten Verkehrsinfrastrukturprojekte und die Tätigkeit der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft.

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