Gesetz - VKFV
Verwaltungskostenfeststellungsverordnung - VKFV
§ 21 Monitoring
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird erstmals auf Basis des Haushaltsjahres 2012 unter Beteiligung der Länder einen Bericht zur Umsetzung der Regelungen dieser Verordnung vorlegen.

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