Gesetz - VKFV
Verwaltungskostenfeststellungsverordnung - VKFV
§ 21 Monitoring
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird erstmals auf Basis des Haushaltsjahres 2012 unter Beteiligung der Länder einen Bericht zur Umsetzung der Regelungen dieser Verordnung vorlegen.