Gesetz - VKFV
Verwaltungskostenfeststellungsverordnung - VKFV
§ 6 Personalnebenkosten
Personalnebenkosten sind die über die Personalkosten hinausgehenden Aufwendungen für aktive Beamtinnen und Beamte, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für die zu ihrer Ausbildung Beschäftigten, insbesondere für
- 1.
- die Beihilfen und Beihilfeumlagen,
- 2.
- die Fürsorgeleistungen,
- 3.
- die Unterstützungen,
- 4.
- die Beiträge zu Unfallkassen,
- 5.
- das Trennungsgeld,
- 6.
- die Fahrkostenzuschüsse,
- 7.
- die Umzugskostenvergütungen sowie
- 8.
- die Fortbildungsmaßnahmen.