Gesetz - VKFV
Verwaltungskostenfeststellungsverordnung - VKFV
§ 6 Personalnebenkosten
Personalnebenkosten sind die über die Personalkosten hinausgehenden Aufwendungen für aktive Beamtinnen und Beamte, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für die zu ihrer Ausbildung Beschäftigten, insbesondere für
1.
die Beihilfen und Beihilfeumlagen,
2.
die Fürsorgeleistungen,
3.
die Unterstützungen,
4.
die Beiträge zu Unfallkassen,
5.
das Trennungsgeld,
6.
die Fahrkostenzuschüsse,
7.
die Umzugskostenvergütungen sowie
8.
die Fortbildungsmaßnahmen.

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