Gesetz - VKFV
Verwaltungskostenfeststellungsverordnung - VKFV
§ 7 Versorgungsaufwendungen für Beamtinnen und Beamte
Versorgungsaufwendungen sind die durch das Dienstverhältnis der im Haushaltsjahr in der gemeinsamen Einrichtung eingesetzten Beamtinnen und Beamten bedingten kalkulatorischen Kosten für künftige Versorgungsleistungen und Beihilfen.

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