Gesetz - VKFV
Verwaltungskostenfeststellungsverordnung - VKFV
§ 8 Kosten der Personalverwaltung
Kosten der Personalverwaltung sind die Aufwendungen der Träger zur Erfüllung ihrer Pflichten als Arbeitgeber und Dienstherr der Beschäftigten in der gemeinsamen Einrichtung.