Gesetz
Gesetz - VollstrKlZustEGKSBek
Bekanntmachung über die Zuständigkeit für die Erteilung der Vollstreckungsklausel zu Entscheidungen der Hohen Behörde und des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl
Schlußformel
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers