Gesetz
Gesetz - VollstrKlZustEGKSBek
Bekanntmachung über die Zuständigkeit für die Erteilung der Vollstreckungsklausel zu Entscheidungen der Hohen Behörde und des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl
Schlußformel
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers

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