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Gesetz - VwVfG
Verwaltungsverfahrensgesetz
Teil I
Abschnitt 1
-
§ 1 Anwendungsbereich
-
§ 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich
-
§ 3 Örtliche Zuständigkeit
-
§ 3a Elektronische Kommunikation
Abschnitt 2
-
§ 4 Amtshilfepflicht
-
§ 5 Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe
-
§ 6 Auswahl der Behörde
-
§ 7 Durchführung der Amtshilfe
-
§ 8 Kosten der Amtshilfe
Abschnitt 3
-
§ 8a Grundsätze der Hilfeleistung
-
§ 8b Form und Behandlung der Ersuchen
-
§ 8c Kosten der Hilfeleistung
-
§ 8d Mitteilungen von Amts wegen
-
§ 8e Anwendbarkeit
Teil II
Abschnitt 1
-
§ 9 Begriff des Verwaltungsverfahrens
-
§ 10 Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens
-
§ 11 Beteiligungsfähigkeit
-
§ 12 Handlungsfähigkeit
-
§ 13 Beteiligte
-
§ 14 Bevollmächtigte und Beistände
-
§ 15 Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten
-
§ 16 Bestellung eines Vertreters von Amts wegen
-
§ 17 Vertreter bei gleichförmigen Eingaben
-
§ 18 Vertreter für Beteiligte bei gleichem Interesse
-
§ 19 Gemeinsame Vorschriften für Vertreter bei gleichförmigen Eingaben und bei gleichem Interesse
-
§ 20 Ausgeschlossene Personen
-
§ 21 Besorgnis der Befangenheit
-
§ 22 Beginn des Verfahrens
-
§ 23 Amtssprache
-
§ 24 Untersuchungsgrundsatz
-
§ 25 Beratung, Auskunft
-
§ 26 Beweismittel
-
§ 27 Versicherung an Eides statt
-
§ 28 Anhörung Beteiligter
-
§ 29 Akteneinsicht durch Beteiligte
-
§ 30 Geheimhaltung
Abschnitt 2
-
§ 31 Fristen und Termine
-
§ 32 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Abschnitt 3
-
§ 33 Beglaubigung von Dokumenten
-
§ 34 Beglaubigung von Unterschriften
Teil III
Abschnitt 1
-
§ 35 Begriff des Verwaltungsaktes
-
§ 36 Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt
-
§ 37 Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes
-
§ 38 Zusicherung
-
§ 39 Begründung des Verwaltungsaktes
-
§ 40 Ermessen
-
§ 41 Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
-
§ 42 Offenbare Unrichtigkeiten im Verwaltungsakt
-
§ 42a Genehmigungsfiktion
Abschnitt 2
-
§ 43 Wirksamkeit des Verwaltungsaktes
-
§ 44 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes
-
§ 45 Heilung von Verfahrens- und Formfehlern
-
§ 46 Folgen von Verfahrens- und Formfehlern
-
§ 47 Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes
-
§ 48 Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes
-
§ 49 Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes
-
§ 49a Erstattung, Verzinsung
-
§ 50 Rücknahme und Widerruf im Rechtsbehelfsverfahren
-
§ 51 Wiederaufgreifen des Verfahrens
-
§ 52 Rückgabe von Urkunden und Sachen
Abschnitt 3
-
§ 53 Hemmung der Verjährung durch Verwaltungsakt
Teil IV
-
§ 54 Zulässigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrags
-
§ 55 Vergleichsvertrag
-
§ 56 Austauschvertrag
-
§ 57 Schriftform
-
§ 58 Zustimmung von Dritten und Behörden
-
§ 59 Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrags
-
§ 60 Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen
-
§ 61 Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung
-
§ 62 Ergänzende Anwendung von Vorschriften
Teil V
Abschnitt 1
-
§ 63 Anwendung der Vorschriften über das förmliche Verwaltungsverfahren
-
§ 64 Form des Antrags
-
§ 65 Mitwirkung von Zeugen und Sachverständigen
-
§ 66 Verpflichtung zur Anhörung von Beteiligten
-
§ 67 Erfordernis der mündlichen Verhandlung
-
§ 68 Verlauf der mündlichen Verhandlung
-
§ 69 Entscheidung
-
§ 70 Anfechtung der Entscheidung
-
§ 71 Besondere Vorschriften für das förmliche Verfahren vor Ausschüssen
Abschnitt 1a
-
§ 71a Anwendbarkeit
-
§ 71b Verfahren
-
§ 71c Informationspflichten
-
§ 71d Gegenseitige Unterstützung
-
§ 71e Elektronisches Verfahren
Abschnitt 2
-
§ 72 Anwendung der Vorschriften über das Planfeststellungsverfahren
-
§ 73 Anhörungsverfahren
-
§ 74 Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung
-
§ 75 Rechtswirkungen der Planfeststellung
-
§ 76 Planänderungen vor Fertigstellung des Vorhabens
-
§ 77 Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses
-
§ 78 Zusammentreffen mehrerer Vorhaben
Teil VI
-
§ 79 Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte
-
§ 80 Erstattung von Kosten im Vorverfahren
Teil VII
Abschnitt 1
-
§ 81 Anwendung der Vorschriften über die ehrenamtliche Tätigkeit
-
§ 82 Pflicht zu ehrenamtlicher Tätigkeit
-
§ 83 Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeit
-
§ 84 Verschwiegenheitspflicht
-
§ 85 Entschädigung
-
§ 86 Abberufung
-
§ 87 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 2
-
§ 88 Anwendung der Vorschriften über Ausschüsse
-
§ 89 Ordnung in den Sitzungen
-
§ 90 Beschlussfähigkeit
-
§ 91 Beschlussfassung
-
§ 92 Wahlen durch Ausschüsse
-
§ 93 Niederschrift
Teil VIII
-
§ 94 Übertragung gemeindlicher Aufgaben
-
§ 95 Sonderregelung für Verteidigungsangelegenheiten
-
§ 96 Überleitung von Verfahren
-
§ 97
-
§ 98
-
§ 99
-
§ 100 Landesgesetzliche Regelungen
-
§ 101 Stadtstaatenklausel
-
§ 102 Übergangsvorschrift zu § 53
-
§ 103
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