Gesetz - WachsAusbV
Wachszieher-Ausbildungsverordnung - WachsAusbV
Anlage (zu § 5)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Wachszieher/zur Wachszieherin
(Fundstelle: BGBl. I 1985, 17 - 21)

I. Erstes und zweites Ausbildungsjahr
Lfd. Nr.Teil des Ausbildungsberufsbildszu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnissezeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr
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1Berufsbildung (§ 4 Abs. 1 Nr. 1)a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklärenwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebs (§ 4 Abs. 1 Nr. 2)a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebs erläutern
b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebs wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären
c)Beziehungen des ausbildenden Betriebs und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebs beschreiben
3Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz (§ 4 Abs. 1 Nr. 3)a)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
b)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
c)Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht erläutern
d)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze nennen
4Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung (§ 4 Abs. 1 Nr. 4)a)berufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften bei den Arbeitsabläufen anwenden
b)Verhaltensweisen bei Unfällen und Entstehungsbränden beschreiben und Maßnahmen der Ersten Hilfe einleiten
c)wesentliche Vorschriften der Feuerverhütung nennen und Brandschutzeinrichtungen sowie Brandbekämpfungsgeräte bedienen
d)Gefahren, die von Giften, Dämpfen, Gasen, leicht entzündbaren Stoffen sowie vom elektrischen Strom und vom Dampfkessel ausgehen, beachten
e)für den ausbildenden Betrieb geltende wesentliche Vorschriften über den Immissions- und Gewässerschutz sowie über die Reinhaltung der Luft nennen
f)arbeitsplatzbedingte Umweltbelastungen nennen und zu ihrer Verringerung beitragen
g)die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten nennen und Möglichkeiten rationeller Energieverwendung im beruflichen Einwirkungs- und Beobachtungsbereich anführen
5Pflegen und Warten der Arbeitsgeräte, Werkzeuge und Einrichtungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 5)a)Ordnung am Arbeitsplatz halten
b)Arbeitsplatz reinigen
c)Arbeitsgeräte, Werkzeuge, Maschinen und Einrichtungen pflegen und warten
d)Energiequellen und Wärmeträger pflegen und warten
e)Aufbau und Funktion betrieblicher Arbeitsgeräte und Maschinen beschreiben
6Eigenschaften und Verwendung der Roh- und Hilfsstoffe (§ 4 Abs. 1 Nr. 6)a)Herkunft, Arten und Eigenschaften von mineralischen, tierischen, pflanzlichen und synthetischen Wachsen und Fettsäuren nennen44 
b)Herkunft, Arten und Eigenschaften von Hilfsstoffen, insbesondere von Farben, Chemikalien und Abformmassen, nennen
c)Einsatz und Anwendungsmöglichkeiten der Roh- und Hilfsstoffe erläutern
d)Lagerung von Roh- und Hilfsstoffen erläutern
e)Rohstoffe mit betriebsüblichen Methoden auf ihre Qualität prüfen
7Verarbeiten von Dochten (§ 4 Abs. 1 Nr. 7)a)Arten, Eigenschaften und Lagerung von Rund-, Flach- und Spezialdochten nennen43 
b)Verwendung der verschiedenen Dochte unter Berücksichtigung des Brennverhaltens beschreiben
c)Dochte verarbeiten12
d)Kerzen ziehen, köpfeln und lochen
8Verarbeiten von Wachsen (§ 4 Abs. 1 Nr. 8)a)Verarbeitungsmöglichkeiten verschiedener Wachse erläutern64 
b)Wachse unter Berücksichtigung ihres Schmelzpunktes verflüssigen
c)Wachse mit fettlöslichen Farben oder Pigmentfarben einfärben
9Entwerfen und Herstellen von einfachen Kerzenverzierungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 9)a)einfache Kerzenverzierungen für religiöse und profane Zwecke entwerfen 8 
b)einfache Kerzenverzierungen durch Schneiden, Ausstechen oder Ausgießen anfertigen 9
c)einfache Kerzenverzierungen auflegen
d)einfache Kerzenverzierungen zwicken
10Herstellen und Verarbeiten von Wachsplatten (§ 4 Abs. 1 Nr. 10)a)Wachskompositionen schmelzen4  
b)Wachskompositionen einfärben 10
c)Wachsplatten ziehen
d)Wachsplatten walzen
e)Verzierkörper, insbesondere Blattmetall, auflegen
f)Wachsstreifen herstellen4 
11Herstellen von Formen (§ 4 Abs. 1 Nr. 11)a)Mutterform vorbereiten 8 
b)Abgußmasse vorbereiten und eingießen
c)Mutterform entfernen
d)Mutterform herstellen
12Patinieren und Bemalen von Kerzen, Reliefs und Plastiken (§ 4 Abs. 1 Nr. 12)a)Kerzen, Reliefs und Plastiken entgraten und vorbereiten18  
b)Patina auftragen und säubern
c)Kerzen, Reliefs und Plastiken bemalen 6
II. Drittes Ausbildungsjahr
A. Fachrichtung Kerzenherstellung
Lfd. Nr.Teil des Ausbildungsberufsbildszu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnissezeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr
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1Herstellungsverfahren (§ 4 Abs. 2 Nr. 1a)a)grundlegende Fertigungsvorgänge von Hand, insbesondere Ziehen, Tauchen und Kneten, erläutern  6
b)Arbeitsweise und Funktion von Kerzenherstellungsmaschinen beschreiben
c)maschinelle Herstellung von Kerzen durch Ziehen, Tauchen, Gießen, Pulver- und Strangpressen erläutern
2Herstellen von Kerzen (§ 4 Abs. 2 Nr. 1b)a)Wachskompositionen zusammenstellen, abwiegen und schmelzen  3
b)Kerzen von Hand oder Maschine ziehen, lochen und köpfeln, ausgießen oder tauchen  20
c)Kerzen gießen, insbesondere vom Docht auf  10
d)Kerzenherstellungs- und Weiterverarbeitungsmaschinen einstellen und bedienen  9
e)einfache Prüfung der Produktqualität vornehmen  4
f)Kerzen verpacken, etikettieren und lagern
B. Fachrichtung Wachsbildnerei
1Entwerfen von Reliefs, Plastiken und Kerzenverzierungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2a)a)Entwurfsskizzen nach eigenen Ideen fertigen  6
b)Skizzen vergrößern oder verkleinern
2Herstellen von Reliefs, Plastiken und Kerzenverzierungen (§ 4 Abs. 2 Nr. 2b)a)Reliefs und Plastiken modellieren und abformen  18
b)Reliefs und Plastiken ausbessern, patinieren und bemalen  8
c)Kerzenverzierungen durch Schneiden, Ausstechen oder Ausgießen anfertigen und auflegen
d)Wappen und Schriften schneiden  4
e)Reliefs, Plastiken und verzierte Kerzen renovieren oder restaurieren
3Verzieren von Kerzen und Wachsstöcken (§ 4 Abs. 2 Nr. 2c)a)Kerzen durch Zwicken verzieren  6
b)große Kerzen, insbesondere Votivkerzen, verzieren
c)Kerzenverzierungen auflegen  10
d)Wachsstöcke zwicken und verzieren
e)Wappen und Schriften schneiden und legen

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