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Gesetz - WasserMeistPrV
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wassermeister/Geprüfte Wassermeisterin
§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. März 2005 in Kraft.

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