Gesetz - WaStrÜbgVtr
Staatsvertrag betreffend den Übergang der Wasserstraßen von den Ländern auf das Reich (Anhang zum Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen)
Anlage B zum Staatsvertrag betreffend den Übergang der Wasserstraßen von den Ländern auf das Reich

Nachweisung der begonnenen Bauten

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