Gesetz - WaStrÜbgVtr
Staatsvertrag betreffend den Übergang der Wasserstraßen von den Ländern auf das Reich (Anhang zum Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen)
Anlage B zum Staatsvertrag betreffend den Übergang der Wasserstraßen von den Ländern auf das Reich
Nachweisung der begonnenen Bauten
Nachweisung der begonnenen Bauten
















