Gesetz - WBOZustAnO
Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten zur Entscheidung über Beschwerden nach der Wehrbeschwerdeordnung im Bereich des Bundesministers der Verteidigung
D. Inkrafttreten
Diese Anordnung tritt am ersten Tage des auf die Veröffentlichung folgenden Kalendermonats in Kraft.

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