Gesetz
Art 1
Die Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten zur Entscheidung über Beschwerden nach der Wehrbeschwerdeordnung im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung vom 27. September 1973 (BGBl. I S. 1512) wird wie folgt geändert:
1.
In Abschnitt A wird folgender Satz angefügt:
"Richtet sich die Beschwerde gegen einen Verwaltungsakt einer Bundeswehrverwaltungsstelle im Ausland, übertrage ich die Entscheidungsbefugnis dem Bundesamt für Wehrverwaltung."
2.
Abschnitt B Nr. 1 wird wie folgt geändert:
a)
Die Buchstaben b, c und d werden aufgehoben.
b)
Der bisherige Buchstabe e wird Buchstabe b.
c)
Buchstabe b wird wie folgt gefaßt:
"b)
bei Entscheidungen einer anderen als der in Abschnitt A Satz 2 genannten Dienststelle der Bundeswehr im Ausland mit Ausnahme von Entscheidungen über Schadensersatzansprüche."

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