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Gesetz - WeinkAusbV
Weinküfer-Ausbildungsverordnung - WeinkAusbV
Anlage (zu § 5)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Weinküfer/zur Weinküferin
(Fundstelle: BGBl. I 1982, 1659 - 1662)

Lfd. Nr.Teil des Ausbildungsberufsbildszu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnissezu vermitteln im Ausbildungshalbjahr
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1Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung (§ 4 Nr. 1)a)berufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften in Gesetzen und Verordnungen nennenwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
b)berufsbezogene Vorschriften der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und Merkblätter, nennen
c)Gefahren im Umgang mit ätzenden Stoffen beschreiben
d)Gefahren durch Gärgase beschreiben
e)Schutzmaßnahmen an elektrischen Einrichtungen, insbesondere in feuchten Räumen, erläutern
f)Schutzvorrichtungen technischer Einrichtungen verwenden
g)unfallverursachendes Verhalten sowie betriebstypische Unfallquellen und -Situationen beschreiben
h)Brandschutzeinrichtungen bedienen
i)Maßnahmen zur Ersten Hilfe einleiten
k)Notwendigkeit der Arbeitshygiene erläutern
l)Gefahren des übermäßigen Alkoholgenusses beschreiben
m)Ursachen von Umweltbelastungen durch Lärm, Hitze, Gase, Dämpfe und Glas beschreiben und Möglichkeiten ihrer Beseitigung nennen
n)Abwässer und Abfälle unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen beseitigen
o)die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten nennen und Möglichkeiten rationeller Energieverwendung im beruflichen Einwirkungs- und Beobachtungsbereich anführen
2Ausführen von Hygienemaßnahmen (§ 4 Nr. 2)a)Reinigungs- und Desinfektionsmittel auswählen
b)Konzentration der Reinigungs- und Desinfektionsmittel nach Vorgabe einstellen
c)technische Anlagen und Maschinen pflegen
d)Lagergebinde reinigen und desinfizieren
e)Sterilisationsverfahren anwenden
f)Arbeitsplatz sauber- halten
3Kenntnisse des Ausbildungsbetriebs (§ 4 Nr. 3)a)Art, Rechtsform, organisatorischen Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebs beschreibenX     
b)die für den Ausbildungsbetrieb wichtigen Behörden, Wirtschaftsorganisationen und Berufsverbände nennen X    
c)Produktionsabläufe und ihre betrieblichen Zusammenhänge erläutern    X 
d)betriebliche Wasserversorgung beschreiben X    
e)Durchführung einer Inventur beschreiben     X
f)übliche Wege der Materialbeschaffung nennen    X 
g)Absatzwege der im Ausbildungsbetrieb hergestellten Erzeugnisse beschreiben     X
h)produktbezogene Rechtsvorschriften am Beispiel erläutern X    
i)Grundzüge der für den Betrieb einer Gaststätte notwendigen Lebensmittelrechtlichen Vorschriften aufzeigenX     
k)betriebliche Ordnungsmittel, insbesondere den Ausbildungsvertrag, die Ausbildungsordnung, das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Tarifverträge, erläuternX     
l)Möglichkeiten der Weiterbildung nennenX     
m)Sozialversicherungsträger nennenX     
n)Bedeutung und Leistung der Kranken-, Unfall-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung für den Arbeitnehmer erläutern X    
4Bedienen und Warten der technischen Einrichtungen (§ 4 Nr. 4)a)mit Geräten für das Wiegen und Messen von Trauben und Maische umgehenX     
b)technische Einrichtungen für die Förderung und Verarbeitung von Trauben, Maische und Most bedienenX     
c)Gebinde zur Füllung vorbereitenX     
d)Geräte für die Klärung von Most und Wein, insbesondere Separatoren, Hefe- und Kieselgurfilter, bedienen  X   
e)Geräte für die Behandlung von Wein, insbesondere Schichtenfilter, Pumpen und Rührgeräte, bedienen X    
f)technische Einrichtungen für die Abfüllung des Weines sowie für die Reinigung und Ausstattung der Flaschen bedienen X    
g)Lagergebinde instand halten   X  
h)mit Geräten für die gebräuchlichen Untersuchungen des Mostes und Weines umgehen X    
i)mit einfachen Werkzeugen umgehenX     
k)technische Einrichtungen und Werkzeuge warten X    
5Annehmen, Verarbeiten und Behandeln von Trauben, Maische und Most (§ 4 Nr. 5)a)Beschaffenheit des Traubenguts prüfen  X   
b)Trauben und Most wiegenX     
c)Trauben entrappen und mahlenX     
d)Mostgewicht bestimmen und Moste nach Qualitätsstufen einordnen  X   
e)Trauben und Maischen zu Weiß- und Rotwein sowie Rosewein und Rotling verarbeiten    X 
f)Zucker- und Säuregehalt bestimmen und Ergebnis buchenX     
g)Maischebehälter und Gärgebinde zur Füllung vorbereitenX     
h)Maische und Most schwefeln  X   
i)Maische und Most schönen  X   
k)Maische pressenX     
l)Most vorklärenX     
m)Most anreichern und entsäuern  X   
6Bereiten und Einlagern der Süßreserve (§ 4 Nr. 6)a)Süßreserve für Prädikatsweine bereiten    X 
b)Süßreserve für Qualitätsweine bereiten und anreichern  X   
c)Süßreserve schwefeln und schönen  X   
d)Süßreserve einlagern  X   
e)eingelagerte Süßreserve überwachen   X  
7Überwachen der Maische- und Mostvergärung (§ 4 Nr. 7)a)farbkräftigen Rotwein gewinnenX     
b)Reinzuchthefe ansetzen    X 
c)Maische und Most mit Reinzuchthefe vergärenX     
d)Gärbeginn feststellenX     
e)Gärverlauf überwachen    X 
f)Gärtemperatur kontrollieren  X   
g)Gärgebinde auffüllen   X  
8Behandeln und Ausbauen von Jungwein und Wein (§ 4 Nr. 8)a)Jungwein schwefeln   X  
b)Geruch und Geschmack des Jungweines prüfen    X 
c)Jungwein von der Hefe trennen X    
d)Weinfehler feststellen     X
e)fehlerhafte Weine behandeln     X
f)Wein mit Hilfe von Behandlungsstoffen qualitativ verbessern   X  
g)Weinsteinstabilisierung durchführen   X  
h)Trübstoffe abtrennen und verwerten X    
i)schweflige Säure und Gesamtsäure bestimmen X    
k)Verschnitte herstellen  X   
9Vorbereiten und Abfüllen des Weines (§ 4 Nr. 9)a)Süßreservemenge feststellen     X
b)Süßreserve dem Wein zugeben   X  
c)Wein stabilisieren und konservieren     X
d)Flaschenformen unterscheiden  X   
e)Flaschen reinigen und sterilisieren X    
f)Flaschenverschlüsse für die Abfüllung vorbereiten X    
g)Flaschen nach den weinrechtlichen Vorschriften ausstatten   X  
h)Wein steril abfüllen X    
i)Füllmenge kontrollieren   X  
10Lagern von Flaschenwein, Behandlungs- und Betriebsstoffen (§ 4 Nr. 10)a)Größe des Flaschenlagers und Lagerkapazität bestimmen   X  
b)Temperatur und Luftfeuchtigkeit im Flaschenlager überwachen   X  
c)Flaschenpartien und -behälter unter Beachtung der weinrechtlichen Vorschriften kennzeichnen X    
d)Lagerbestände erfassen   X  
e)Behandlungsstoffe, insbesondere Schönungs-mittel und Hilfsstoffe für die Filtration, lagern  X   
f)Betriebsstoffe, insbesondere Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Kleb- und Schmierstoffe, unter Beachtung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften lagern  X   
g)Weinflaschen versandfertig machen X    
11Vorstellen und Bewerten von Wein (§ 4 Nr. 11)a)Weine probieren und bewerten  X   
b)verschiedene Weinarten und -Sorten verkosten und beurteilen  X   
c)europäische Weine unterscheiden    X 
d)weingerechte Gläser auswählen    X 
e)unterschiedliche Weinarten und -qualitäten für die Weinprobe vorbereiten    X 
f)Weine nach Qualitätsmerkmalen charakterisieren     X

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