Gesetz - WeinkAusbV
Weinküfer-Ausbildungsverordnung - WeinkAusbV
Anlage (zu § 5)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Weinküfer/zur Weinküferin
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Weinküfer/zur Weinküferin
(Fundstelle: BGBl. I 1982, 1659 - 1662)
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbilds | zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse | zu vermitteln im Ausbildungshalbjahr | ||||||
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1 | Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung (§ 4 Nr. 1) | a) | berufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften in Gesetzen und Verordnungen nennen | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln | |||||
b) | berufsbezogene Vorschriften der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und Merkblätter, nennen | ||||||||
c) | Gefahren im Umgang mit ätzenden Stoffen beschreiben | ||||||||
d) | Gefahren durch Gärgase beschreiben | ||||||||
e) | Schutzmaßnahmen an elektrischen Einrichtungen, insbesondere in feuchten Räumen, erläutern | ||||||||
f) | Schutzvorrichtungen technischer Einrichtungen verwenden | ||||||||
g) | unfallverursachendes Verhalten sowie betriebstypische Unfallquellen und -Situationen beschreiben | ||||||||
h) | Brandschutzeinrichtungen bedienen | ||||||||
i) | Maßnahmen zur Ersten Hilfe einleiten | ||||||||
k) | Notwendigkeit der Arbeitshygiene erläutern | ||||||||
l) | Gefahren des übermäßigen Alkoholgenusses beschreiben | ||||||||
m) | Ursachen von Umweltbelastungen durch Lärm, Hitze, Gase, Dämpfe und Glas beschreiben und Möglichkeiten ihrer Beseitigung nennen | ||||||||
n) | Abwässer und Abfälle unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen beseitigen | ||||||||
o) | die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten nennen und Möglichkeiten rationeller Energieverwendung im beruflichen Einwirkungs- und Beobachtungsbereich anführen | ||||||||
2 | Ausführen von Hygienemaßnahmen (§ 4 Nr. 2) | a) | Reinigungs- und Desinfektionsmittel auswählen | ||||||
b) | Konzentration der Reinigungs- und Desinfektionsmittel nach Vorgabe einstellen | ||||||||
c) | technische Anlagen und Maschinen pflegen | ||||||||
d) | Lagergebinde reinigen und desinfizieren | ||||||||
e) | Sterilisationsverfahren anwenden | ||||||||
f) | Arbeitsplatz sauber- halten | ||||||||
3 | Kenntnisse des Ausbildungsbetriebs (§ 4 Nr. 3) | a) | Art, Rechtsform, organisatorischen Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebs beschreiben | X | |||||
b) | die für den Ausbildungsbetrieb wichtigen Behörden, Wirtschaftsorganisationen und Berufsverbände nennen | X | |||||||
c) | Produktionsabläufe und ihre betrieblichen Zusammenhänge erläutern | X | |||||||
d) | betriebliche Wasserversorgung beschreiben | X | |||||||
e) | Durchführung einer Inventur beschreiben | X | |||||||
f) | übliche Wege der Materialbeschaffung nennen | X | |||||||
g) | Absatzwege der im Ausbildungsbetrieb hergestellten Erzeugnisse beschreiben | X | |||||||
h) | produktbezogene Rechtsvorschriften am Beispiel erläutern | X | |||||||
i) | Grundzüge der für den Betrieb einer Gaststätte notwendigen Lebensmittelrechtlichen Vorschriften aufzeigen | X | |||||||
k) | betriebliche Ordnungsmittel, insbesondere den Ausbildungsvertrag, die Ausbildungsordnung, das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Tarifverträge, erläutern | X | |||||||
l) | Möglichkeiten der Weiterbildung nennen | X | |||||||
m) | Sozialversicherungsträger nennen | X | |||||||
n) | Bedeutung und Leistung der Kranken-, Unfall-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung für den Arbeitnehmer erläutern | X | |||||||
4 | Bedienen und Warten der technischen Einrichtungen (§ 4 Nr. 4) | a) | mit Geräten für das Wiegen und Messen von Trauben und Maische umgehen | X | |||||
b) | technische Einrichtungen für die Förderung und Verarbeitung von Trauben, Maische und Most bedienen | X | |||||||
c) | Gebinde zur Füllung vorbereiten | X | |||||||
d) | Geräte für die Klärung von Most und Wein, insbesondere Separatoren, Hefe- und Kieselgurfilter, bedienen | X | |||||||
e) | Geräte für die Behandlung von Wein, insbesondere Schichtenfilter, Pumpen und Rührgeräte, bedienen | X | |||||||
f) | technische Einrichtungen für die Abfüllung des Weines sowie für die Reinigung und Ausstattung der Flaschen bedienen | X | |||||||
g) | Lagergebinde instand halten | X | |||||||
h) | mit Geräten für die gebräuchlichen Untersuchungen des Mostes und Weines umgehen | X | |||||||
i) | mit einfachen Werkzeugen umgehen | X | |||||||
k) | technische Einrichtungen und Werkzeuge warten | X | |||||||
5 | Annehmen, Verarbeiten und Behandeln von Trauben, Maische und Most (§ 4 Nr. 5) | a) | Beschaffenheit des Traubenguts prüfen | X | |||||
b) | Trauben und Most wiegen | X | |||||||
c) | Trauben entrappen und mahlen | X | |||||||
d) | Mostgewicht bestimmen und Moste nach Qualitätsstufen einordnen | X | |||||||
e) | Trauben und Maischen zu Weiß- und Rotwein sowie Rosewein und Rotling verarbeiten | X | |||||||
f) | Zucker- und Säuregehalt bestimmen und Ergebnis buchen | X | |||||||
g) | Maischebehälter und Gärgebinde zur Füllung vorbereiten | X | |||||||
h) | Maische und Most schwefeln | X | |||||||
i) | Maische und Most schönen | X | |||||||
k) | Maische pressen | X | |||||||
l) | Most vorklären | X | |||||||
m) | Most anreichern und entsäuern | X | |||||||
6 | Bereiten und Einlagern der Süßreserve (§ 4 Nr. 6) | a) | Süßreserve für Prädikatsweine bereiten | X | |||||
b) | Süßreserve für Qualitätsweine bereiten und anreichern | X | |||||||
c) | Süßreserve schwefeln und schönen | X | |||||||
d) | Süßreserve einlagern | X | |||||||
e) | eingelagerte Süßreserve überwachen | X | |||||||
7 | Überwachen der Maische- und Mostvergärung (§ 4 Nr. 7) | a) | farbkräftigen Rotwein gewinnen | X | |||||
b) | Reinzuchthefe ansetzen | X | |||||||
c) | Maische und Most mit Reinzuchthefe vergären | X | |||||||
d) | Gärbeginn feststellen | X | |||||||
e) | Gärverlauf überwachen | X | |||||||
f) | Gärtemperatur kontrollieren | X | |||||||
g) | Gärgebinde auffüllen | X | |||||||
8 | Behandeln und Ausbauen von Jungwein und Wein (§ 4 Nr. 8) | a) | Jungwein schwefeln | X | |||||
b) | Geruch und Geschmack des Jungweines prüfen | X | |||||||
c) | Jungwein von der Hefe trennen | X | |||||||
d) | Weinfehler feststellen | X | |||||||
e) | fehlerhafte Weine behandeln | X | |||||||
f) | Wein mit Hilfe von Behandlungsstoffen qualitativ verbessern | X | |||||||
g) | Weinsteinstabilisierung durchführen | X | |||||||
h) | Trübstoffe abtrennen und verwerten | X | |||||||
i) | schweflige Säure und Gesamtsäure bestimmen | X | |||||||
k) | Verschnitte herstellen | X | |||||||
9 | Vorbereiten und Abfüllen des Weines (§ 4 Nr. 9) | a) | Süßreservemenge feststellen | X | |||||
b) | Süßreserve dem Wein zugeben | X | |||||||
c) | Wein stabilisieren und konservieren | X | |||||||
d) | Flaschenformen unterscheiden | X | |||||||
e) | Flaschen reinigen und sterilisieren | X | |||||||
f) | Flaschenverschlüsse für die Abfüllung vorbereiten | X | |||||||
g) | Flaschen nach den weinrechtlichen Vorschriften ausstatten | X | |||||||
h) | Wein steril abfüllen | X | |||||||
i) | Füllmenge kontrollieren | X | |||||||
10 | Lagern von Flaschenwein, Behandlungs- und Betriebsstoffen (§ 4 Nr. 10) | a) | Größe des Flaschenlagers und Lagerkapazität bestimmen | X | |||||
b) | Temperatur und Luftfeuchtigkeit im Flaschenlager überwachen | X | |||||||
c) | Flaschenpartien und -behälter unter Beachtung der weinrechtlichen Vorschriften kennzeichnen | X | |||||||
d) | Lagerbestände erfassen | X | |||||||
e) | Behandlungsstoffe, insbesondere Schönungs-mittel und Hilfsstoffe für die Filtration, lagern | X | |||||||
f) | Betriebsstoffe, insbesondere Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Kleb- und Schmierstoffe, unter Beachtung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften lagern | X | |||||||
g) | Weinflaschen versandfertig machen | X | |||||||
11 | Vorstellen und Bewerten von Wein (§ 4 Nr. 11) | a) | Weine probieren und bewerten | X | |||||
b) | verschiedene Weinarten und -Sorten verkosten und beurteilen | X | |||||||
c) | europäische Weine unterscheiden | X | |||||||
d) | weingerechte Gläser auswählen | X | |||||||
e) | unterschiedliche Weinarten und -qualitäten für die Weinprobe vorbereiten | X | |||||||
f) | Weine nach Qualitätsmerkmalen charakterisieren | X |