Gesetz - WerkfeuerwErprobV
Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Werkfeuerwehrmann/Werkfeuerwehrfrau
Anlage (zu § 4)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Werkfeuerwehrmann/zur Werkfeuerwehrfrau
(Fundstelle: BGBl. I 2009, 1750 - 1759)


Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd.
Nr.
Teil des
Ausbildungsberufsbildes
Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 18.
Monat
19. bis 36.
Monat
1234
1Rechtliche Grundlagen des Feuerwehrdienstes, Anforderungen an den Beruf
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt A Nummer 1)
a)
Aufgaben, Struktur und rechtliche Grundlagen des Brandschutzes, Katastrophenschutzes, der Technischen Hilfe und des Rettungsdienstes und seiner Einrichtungen in Grundzügen erläutern
b)
Aufgaben und Befugnisse der öffentlichen sowie Werk- und Betriebsfeuerwehren unterscheiden
c)
Formen der Zusammenarbeit und deren rechtliche Grundlagen im Brandschutz, Katastrophenschutz, in der Technischen Hilfe und im Rettungsdienst an Beispielen aus dem Ausbildungsbetrieb erklären
d)
Garantenstellung des Berufs und ethische Anforderungen darstellen und angemessen handeln
e)
Belastungssituationen im Beruf erkennen und bewältigen
f)
körperliche Fitness kontinuierlich erhalten
g)
sich mit psychischen Belastungen des Berufs auseinandersetzen, die psychische Stabilität erhalten
h)
berufsbezogene rechtliche Vorschriften anwenden, insbesondere die einschlägigen Feuerwehr-Dienstvorschriften
 2
2Brandgeschehen,
Löschmittel und
Löschverfahren
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt A Nummer 2)
a)
Maßnahmen zur Unterbrechung der Verbrennung, insbesondere unter Berücksichtigung der stofflichen und energetischen Voraussetzungen der Verbrennung, durchführen
b)
Wärme-, Rauchentwicklung und Brandausbreitung abschätzen
c)
Rauchdurchzündung, Rauchexplosion und Stichflamme einschätzen und entsprechende Maßnahmen ergreifen
d)
die Löschmittel Wasser, Schaum, Pulver, Kohlendioxid und sonstige Löschmittel in Abhängigkeit von den Anwendungsmöglichkeiten und -grenzen auswählen und einsetzen
e)
Löschverfahren situationsbezogen anwenden
 4
3Fahrzeuge und Geräte
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt A Nummer 3)
a)
Löschfahrzeuge, Rüst- und Gerätewagen nach ihrem technischen und taktischen Einsatzwert unterscheiden; die Mindestausstattung der Fahrzeuge und die fakultative Zusatzausstattung kontrollieren
b)
Kraftfahrzeuge der Klasse C sowie Fahrzeuge für die Notfallrettung auf öffentlichen Straßen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften sicher und wirtschaftlich führen
c)
Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge herstellen und erhalten
 10
  
d)
Schutzkleidung und Schutzausrüstung, insbesondere Feuerwehrschutz-Bekleidung, persönliche Ausrüstung, persönliche Schutzausrüstung für ABC-Schadenslagen unterscheiden, auswählen und anlegen
e)
Löschgeräte, Schläuche, Armaturen und Zubehör, Rettungsgeräte, Sanitäts- und Wiederbelebungsgeräte, Beleuchtungs- und Signalgeräte, Mess- und Nachweisgeräte, Arbeitsgeräte und Handwerkszeuge jeweils nach Art, Funktion und Verwendungszweck unterscheiden, anwenden, prüfen und instand halten
  
4Atemschutz
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt A Nummer 4)
a)
Atemschutzgeräte nach Art, Funktion und Verwendungszweck auswählen und anwenden
b)
Atemschutzgeräte anlegen; Sicht-, Dichtigkeits- und Funktionskontrolle durchführen
c)
Atemschutzgeräte pflegen
d)
Lösch-, Rettungs- und Bergungsarbeiten mit Atemschutz unter Berücksichtigung der Einsatzgrundsätze durchführen
e)
Aufgaben innerhalb von Sicherheitstrupps wahrnehmen
f)
Atemschutzüberwachung durchführen
 5
5Einsatzlehre
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt A Nummer 5)
   
5.1Einrichten, Sichern
und Betreiben von
Einsatzstellen
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt A Nummer 5.1)
a)
örtliche Gegebenheiten bewerten
b)
vor Ort provisorische Arbeitsplätze einrichten
c)
Einsatzstellen ausleuchten
d)
Gerüste behelfsmäßig aufbauen, Betriebssicherheit vorhandener Gerüste beurteilen
e)
Einsatzstellen räumen, insbesondere Baustoffe, Geräte und Maschinen für den Abtransport vorbereiten und verlasten
f)
Baustoffe, Geräte und Maschinen entsprechend der örtlichen statischen Gegebenheiten und nach Herstellerangaben sicher lagern
g)
Arbeitsgeräte reinigen, pflegen und warten
 3
5.2Sichern, Retten
und Bergen
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt A Nummer 5.2)
a)
Organisation, Aufgaben, Ausrüstung und Einsatzgrundsätze von Feuerwehreinheiten im Sicherungs-, Rettungs- und Bergungseinsatz berücksichtigen
b)
Gefahren der Einsatzstelle entsprechend der Gefahrenmatrix berücksichtigen, insbesondere bei Rettung von Menschen und Tieren bei Bränden, ABC-Einsätzen und technischen Notsituationen aus Gebäuden und Objekten besonderer Art und Nutzung sowie aus Wasser, Eis, Höhen und Tiefen
c)
Eigensicherungsmaßnahmen in Gefahrensituationen anwenden, insbesondere persönliche Schutzausrüstungen
d)
Sicherungs-, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen unter Berücksichtigung betriebsspezifischer Besonderheiten, insbesondere zur Aufrechterhaltung der Betriebsabläufe und zur Werterhaltung, durchführen
e)
Geräte zur Sicherung, Rettung und Bergung einsetzen
 8
5.3Brandbekämpfung
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt A Nummer 5.3)
a)
Organisation und Aufgaben von Feuerwehreinheiten im Löscheinsatz berücksichtigen
b)
Gefahren der Einsatzstelle bei der Brandbekämpfung entsprechend der Gefahrenmatrix bewerten
c)
Brandbekämpfung unter Berücksichtigung betriebsspezifischer Besonderheiten, insbesondere zur Aufrechterhaltung der Betriebsabläufe und zur Werterhaltung, durchführen
d)
Brandbekämpfung in Betriebseinrichtungen mit erhöhter Brand- und Explosionsgefahr und anderen besonderen Gefahren durchführen
e)
Brandbekämpfung durchführen, insbesondere in Gebäuden und Objekten besonderer Art und Nutzung
 8
5.4Technische Hilfeleistung
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt A Nummer 5.4)
a)
Organisation und Aufgaben von Feuerwehreinheiten in der Technischen Hilfeleistung berücksichtigen
b)
Gefahren der Einsatzstelle bei der Technischen Hilfeleistung entsprechend der Gefahrenmatrix bewerten
c)
Technische Hilfeleistung unter Berücksichtigung betriebsspezifischer Besonderheiten, insbesondere zur Aufrechterhaltung der Betriebsabläufe und zur Werterhaltung, durchführen
d)
Technische Hilfeleistung durchführen, insbesondere in Gebäuden und Objekten besonderer Art und Nutzung
e)
Geräte und Hilfsmittel zur Technischen Hilfeleistung einsetzen, insbesondere bei Hoch- und Tiefbauunfällen, Verkehrsunfällen und Hochwasserabwehr
 8
5.5ABC-Einsatz
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt A Nummer 5.5)
a)
Organisation und Aufgaben von Feuerwehreinheiten im ABC-Einsatz berücksichtigen
b)
Gefahren der Einsatzstelle beim ABC-Einsatz entsprechend der Gefahrenmatrix bewerten und berücksichtigen
c)
ABC-Einsatz unter Berücksichtigung betriebsspezifischer Besonderheiten, insbesondere zur Aufrechterhaltung der Betriebsabläufe und zur Werterhaltung, durchführen
d)
ABC-Einsatz in Betriebseinrichtungen mit erhöhter Brand- und Explosionsgefahr und anderen besonderen Gefahren durchführen
e)
ABC-Einsatz durchführen, insbesondere in Gebäuden und Objekten besonderer Art und Nutzung
f)
Dekontaminationsstellen für Personen und Geräte aufbauen und betreiben
 6
5.6Rettungssanitäter-Einsatz
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt A Nummer 5.6)
Medizinische Grundlagen, Hygiene
a)
anatomische und physiologische Grundlagen kennen
b)
Verhaltensregeln im Umgang mit Kranken und Verletzten einhalten
c)
Maßnahmen der Hygiene durchführen
  
  
Störungen der Vitalfunktionen
d)
aufgrund der Erkennungsmerkmale auf
Störungen der Bewusstseinslage
zentrale, periphere und mechanische Störungen der Atmung
Störungen von Herz und Kreislauf, insbesondere Schock verschiedener Ursachen, Herzinfarkt, Angina pectoris, Herzinsuffizienz, Lungenödem, Rhythmusstörungen, Herz-Kreislauf-Stillstand
schließen und entsprechende Maßnahmen durchführen; bei Veränderungen der Erkennungsmerkmale in Anpassung an den so ermittelten Zustand handeln
  
  
Chirurgische Erkrankungen
e)
aufgrund der Erkennungsmerkmale verschiedene Wundarten unterscheiden und entsprechende Maßnahmen durchführen
f)
aufgrund der Erkennungsmerkmale auf
Blutungen nach außen und nach innen,
arteriellen/venösen Gefäßverschluss an den Gliedmaßen,
Harnverhaltung,
Verletzungen des Bauches und der Bauchorgane,
Fraktur, Luxation oder Distorsion,
Schädel-/Hirnverletzungen und -erkrankungen (zum Beispiel Apoplexie) sowie Verletzungen der Wirbelsäule und des Rückenmarks,
akutes Abdomen
Mehrfachverletzungen
schließen und entsprechende Maßnahmen durchführen; bei Veränderungen der Erkennungsmerkmale in Anpassung an den so ermittelten Zustand handeln
  
  
Innere Medizin – Pädiatrie
g)
aufgrund der Erkennungsmerkmale auf allergische Reaktionen schließen und Maßnahmen durchführen; bei Veränderungen der Erkennungsmerkmale in Anpassung an den so ermittelten Zustand handeln
h)
die im Notfalleinsatz verwendeten Arzneimittel und Infusionslösungen einschließlich Indikation, Wirkung, wesentlicher Nebenwirkungen und Kontraindikationen kennen; Arzneimittel nach Weisung des Arztes verabreichen
i)
aufgrund der Erkennungsmerkmale auf
Hitzeerschöpfung, Hitzschlag, Sonnenstich, Verbrennungen/Verbrühungen, Schädigungen durch Strom und Blitz und Unterkühlung
eine Infektionskrankheit
auf Krämpfe bei Säuglingen und Kleinkindern
Exsikkose
Vergiftung
Strahlenkrankheit
schließen und entsprechende Maßnahmen durchführen; bei Veränderungen der Erkennungsmerkmale in Anpassung an den so ermittelten Zustand handeln; bei Vergiftung und Strahlenkrankheit Maßnahmen zum Selbstschutz ergreifen
 









15
  
Erkrankung der Augen
j)
aufgrund der Erkennungsmerkmale auf akute Erkrankungen oder Verletzungen des Auges schließen und entsprechende Maßnahmen durchführen; bei Veränderung der Erkennungsmerkmale in Anpassung an den so ermittelten Zustand handeln
  
  
Geburtshilfe
k)
den Ablauf einer regelgerechten Geburt kennen; aufgrund der Erkennungsmerkmale auf
eine plötzlich eintretende Geburt
Schwangerschafts- und Geburtskomplikationen
schließen und entsprechende Maßnahmen durchführen; bei Veränderung der Erkennungsmerkmale in Anpassung an den so ermittelten Zustand handeln
l)
Maßnahmen zum Transport von Früh-/Neugeborenen durchführen
  
  
Psychiatrie
m)
aufgrund der Erkennungsmerkmale auf Rauschzustände, Krampfanfälle, Nerven- und Gemütskrankheiten schließen und entsprechende Maßnahmen auch des Selbstschutzes durchführen; bei Veränderung der Erkennungsmerkmale in Anpassung an den so ermittelten Zustand handeln
  
  
Rettungsdienst-Organisation,
technische und rechtliche Fragen
n)
Krankenkraftwagen nach ihrem Verwendungszweck unterscheiden; die Mindestausstattung des Krankenraumes und die fakultative Zusatzausstattung benennen, die Ausstattung benutzen beziehungsweise anwenden sowie Maßnahmen nach Gebrauch von Instrumenten und Material durchführen
o)
vom Rettungsdienst nutzbare Meldewege kennen; Fernmeldemittel unter Einhaltung der Funkdisziplin nutzen, Meldungen entsprechend der Lage abfassen
p)
Personen und Institutionen für eine Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst kennen, die Besonderheiten bei einem Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten kennen, auf Grund des Inhalts einer Meldung auf einen Notfalleinsatz schließen
q)
besondere Gefahrenstellen in einem rettungsdienstlichen Einsatzbereich kennen, auf Grund der Erkennungsmerkmale auf Gefährdung schließen und Selbstschutz bei Gefährdung sowie Maßnahmen zur Rettung durchführen
  
6Vorbeugender
Brandschutz
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt A Nummer 6)
a)
Auskunft geben über baulichen, technischen, organisatorischen Brandschutz, insbesondere über Gefahrenabwehr- und Alarmierungsplanung und Feuerwehreinsatzplanung
b)
ortsfeste Brandschutzeinrichtungen, insbesondere Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen, Löschanlagen, Steigleitungen und Anschlusseinrichtungen, bedienen und prüfen
c)
Brand- und Gefahrenmeldeanlagen bedienen und prüfen
d)
Brand- und Sicherheitswachen durchführen, insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten, Behälterbesteigung und -befahrung
e)
Löschwasserversorgungssysteme bedienen und prüfen
 4
Abschnitt B: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd.
Nr.
Teil des
Ausbildungsberufsbildes
Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 18.
Monat
19. bis 36.
Monat
1234
1Berufsbildung,
Arbeits- und Tarifrecht
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt B Nummer 1)
a)
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
b)
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
c)
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
d)
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
e)
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
während
der gesamten
Ausbildungszeit
zu vermitteln
2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt B Nummer 2)
a)
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
b)
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
c)
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
d)
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
während
der gesamten
Ausbildungszeit
zu vermitteln
3Sicherheit und
Gesundheitsschutz
bei der Arbeit
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt B Nummer 3)
a)
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
b)
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
c)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
d)
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
während
der gesamten
  
e)
Aufgaben der zuständigen Berufsgenossenschaft und der für den Arbeitsschutz zuständigen betrieblichen Stelle erläutern
f)
Sicherheitseinrichtungen am Arbeitsplatz bedienen
g)
Kennzeichnungen und Kennzeichnungsfarben von Behältern und Fördersystemen berücksichtigen
h)
Regeln der Arbeitshygiene anwenden
i)
ergonomische Grundregeln anwenden
j)
mit Gefahrstoffen umgehen; Gefahren erläutern und vermeiden
Ausbildungszeit
zu vermitteln
4Umweltschutz
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt B Nummer 4)
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
a)
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
b)
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
c)
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
d)
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
während
der gesamten
Ausbildungszeit
zu vermitteln
5Information,
Kommunikation und
Arbeitsorganisation
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt B Nummer 5)
  
5.1Kommunikation
und Teamarbeit
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt B Nummer 5.1)
a)
Informationen in deutscher und englischer Sprache beschaffen, auswerten und aufbereiten, insbesondere aus Dokumentationen, Handbüchern, Fachberichten, Firmenunterlagen und Datenbanken
b)
schriftliche Kommunikation auch unter Verwendung englischer Fachbegriffe durchführen
c)
Gespräche situationsgerecht und zielorientiert führen
d)
Aufgaben und Entscheidungen im Team planen und abstimmen, kulturelle Identitäten berücksichtigen
e)
Übergabeprozesse abstimmen
4 
5.2Erstellen und Anwenden technischer Unterlagen
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt B Nummer 5.2)
a)
Betriebs- und Gebrauchsanleitungen, Montage- und Wartungspläne, Zeichnungen, Fließbilder und Schaltungsunterlagen in deutscher und englischer Sprache anwenden
b)
technische Skizzen und Zeichnungen erstellen
4 
5.3Kommunikations-
und Informationssysteme
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt B Nummer 5.3)
a)
feuerwehr- und betriebsspezifische Kommunikations- und Informationssysteme einsetzen
b)
Standardsoftware und arbeitsplatzspezifische Software anwenden
c)
Regeln zum Datenschutz und zur Datensicherheit anwenden
 5
5.4Planen der Arbeit
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt B Nummer 5.4)
a)
Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbarkeit von Aufträgen prüfen und mit den betrieblichen Möglichkeiten abstimmen
b)
Arbeitsabläufe planen, Arbeitsschritte festlegen und Abwicklungszeiten einschätzen
c)
Materialien, Verschleißteile, Werkzeuge sowie Betriebsmittel für den Arbeitsablauf feststellen, auswählen und bereitstellen
d)
Lösungsvarianten entwickeln und bewerten, Lösungen erproben und optimieren
e)
Lösung implementieren und organisatorisch absichern
6 
6Handwerkliche
Tätigkeiten
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt B Nummer 6)
   
6.1Elektrotechnische
Arbeiten für den
Feuerwehreinsatz
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt B Nummer 6.1)
a)
berufsfeldspezifische Sicherheitsregeln anwenden
b)
elektrotechnische Gefährdungen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen
Hausinstallationen
c)
Leitungswege unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten und der technischen Regeln erkennen und beurteilen
d)
Leitungen unter Beachtung der mechanischen und elektrischen Belastung und des Verwendungszwecks auswählen
e)
Leitungen verlegen sowie elektrische Verbindungen, insbesondere durch Löten, Schrauben, Stecken und Klemmen, herstellen
f)
Schalter und Steckvorrichtungen auswählen und installieren; Funktionsfähigkeit und Sicherheit prüfen
g)
Betriebsmittel für Haupt- und Hilfsstromkreise nach technischen Regeln auswählen sowie in und außer Betrieb nehmen
16 
  Messtechnik
h)
elektrische Energieversorgung in Bezug auf Funktion, Spannung, Widerstand, Stromstärke und Phasenfolge sowie Schutzmaßnahmen prüfen
  
  
Fehlerdiagnose
i)
Fehler an elektrischen Antrieben, Baugruppen und Geräten erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen
  
  
Motorschaltungen
j)
Grundschaltungen von Dreh- und Wechselstrommotoren unterscheiden und Aggregate einsetzen
  
  
Beleuchtungstechnik
k)
Leuchten und Lampen nach Funktionsart und Einsatzzweck auswählen und einsetzen
l)
Lampenschaltungen unterscheiden und herstellen
  
6.2Metall-, sanitär-,
heizungs- und
klimatechnische Arbeiten für den Feuerwehreinsatz
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt B Nummer 6.2)
Metalltechnik
a)
berufsfeldspezifische Sicherheitsregeln anwenden
b)
Gefährdungen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen
c)
Maße erfassen, übertragen und anreißen
d)
Innengewinde berechnen und schneiden, Bohrer auswählen und Drehzahl einstellen
e)
Metalle durch Biegen, Kanten, Runden und Falzen umformen
f)
Injektorbrenner handhaben und Flammeneinstellung vornehmen
g)
Rohre trennen, umformen und verbinden
h)
Löcher auf Maß in Metalle sowie in Stein und Beton bohren
i)
Maße auf Bleche übertragen, anreißen und zuschneiden
j)
Aushalsungen an Kupferrohren herstellen
k)
Kupferrohre biegen
l)
Metalle durch Schweißen, Hart- und Weichlöten verbinden
m)
Bauteile thermisch trennen
n)
hydraulische und pneumatische Systeme handhaben
16 
  Wasser- und Abwasserinstallationen
a)
Wasserver- und Entsorgungsanlagen absperren und abdichten
b)
Bauteile und Baugruppen von Wasserver- und Entsorgungsanlagen montieren und demontieren
  
  Heizungs- und Klimaanlagentechnik
c)
Heizungs- und Lüftungsleitungen absperren und abdichten
d)
Heizungs- und Lüftungsleitungen montieren und demontieren
e)
Heizungs- und Klimaanlagen außer Betrieb nehmen
16 
  
Feuerungstechnik
f)
Feuerungsanlagen außer Betrieb nehmen
g)
Ver- und Entsorgungsleitungen in Feuerungsanlagen absperren und abdichten
  
  
Förder- und Transportsysteme
h)
Anlagenteile und Behälter abdichten und absperren
i)
Anlagenteile montieren und demontieren
  
6.3Holzarbeiten für den Feuerwehreinsatz
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt B Nummer 6.3)
a)
berufsfeldspezifische Sicherheitsregeln anwenden
b)
Gefährdungen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen
  
  Bearbeiten von Holz
c)
Holz, insbesondere durch Sägen, Stemmen, Hobeln, Raspeln, Schleifen und Bohren, bearbeiten und Holzverbindungen herstellen
16 
  
Einbauen von Holz und Holzbauteilen
d)
Holzkonstruktionen herstellen
e)
Maßnahmen zur Stabilisierung durchführen
f)
Holzbauteile einbauen
  
  
Dämmung
g)
Unterkonstruktionen für Ständerwerke erstellen
h)
Dämmstoffe ein- und ausbauen
  

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