| II. Berufliche Fachbildung |
| 1 | Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen (§ 4 Nr. 5) | - a)
technische Unterlagen, insbesondere Regelwerke, Datenblätter, Wartungsvorschriften und Fertigungspläne, lesen und anwenden
| | 3*) | |
- b)
Skizzen von Proben, Probenlagen und -entnahmen anfertigen
| | 1*) | |
| 2 | Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen und Versuchen (§ 4 Nr. 6) | - a)
Prüfeinrichtungen, Verbrauchsmaterialien und Hilfsmittel auswählen und bereitstellen - b)
Arbeits- und Prüfplätze einrichten
| | 4*) | |
| 3 | Probennahme und -vorbereitung (§ 4 Nr. 15) | - a)
Stichproben nach Vorgaben entnehmen - b)
Probenlage und -form unter Berücksichtigung der Untersuchungsziele und technischer Regelwerke festlegen - c)
Probenlage kennzeichnen und die Methode der Probennahme und -vorbereitung hinsichtlich der vorzunehmenden Prüfung festlegen - d)
Proben entnehmen und einbetten
| | 6 | |
| 4 | Bearbeiten von Proben (§ 4 Nr. 16) | - a)
Bearbeitungsverfahren, Werkzeuge und Einstellwerte für die Probenbearbeitung unter Berücksichtigung der Untersuchungsziele auswählen - b)
Maschinen und Hilfsstoffe für die Bearbeitung von Proben auswählen - c)
Proben unter Berücksichtigung der Untersuchungsziele kennzeichnen - d)
Proben zur maschinellen Bearbeitung einspannen und ausrichten - e)
Werkstücke aus Eisen- und Nichteisenmetallen bis zur Maßgenauigkeit von +- 0,1 mm und einer Oberflächenbeschaffenheit R(tief)Z zwischen 16 und 63 mym, insbesondere unter Beachtung der Kühlschmierstoffe, mit unterschiedlichen Drehmeißeln durch Quer-Plandrehen und Längs-Runddrehen herstellen - f)
Werkstücke aus Eisen- und Nichteisenmetallen bis zur Maßgenauigkeit von +- 0,1 mm und einer Oberflächenbeschaffenheit R(tief)Z zwischen 16 und 63 mym, insbesondere unter Beachtung der Kühlschmierstoffe, mit unterschiedlichen Fräsern durch Stirn-Umfangs-Planfräsen im Gegenlauf herstellen - g)
Proben handgeführt und mit handgeführten Maschinen schleifen
| | 8 | |
- *)
Im Zusammenhang mit anderen im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Ausbildungsinhalten der gemeinsamen beruflichen Fachbildung zu vermitteln.
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| |
| 5 | Durchführen von Stoffumwandlungen (§ 4 Nr. 17) | - a)
Thermoanalysen an Ein- und Zweistoffsystemen zur Bestimmung von Ausscheidungs- und Umwandlungsprozessen durchführen - b)
thermochemische Behandlungen von Werkstoffen zum Ein- und Ausdiffundieren von Elementen durchführen - c)
Behandlungsmittel zur Werkstückerwärmung und -abkühlung sowie Schutzmittel der Wärmebehandlung unter Berücksichtigung der Werkstoffe und Verfahren festlegen
| | 4 | |
- d)
Probenabschnitte, Werkstücke und Proben mit unterschiedlichen Wärme- und Abkühlmedien härten, anlassen, altern und aushärten
| | 2 | |
| 6 | Prüfen und Bestimmen von Werkstoffeigenschaften (§ 4 Nr. 18) | - a)
Proben für metallographische Untersuchungen, insbesondere durch Schleifen, Polieren, Beizen und Ätzen von Oberflächen, präparieren - b)
Festigkeits- und Verformungskennwerte von Werkstoffen durch Zug- und Druckversuche ermitteln - c)
Härte von Werkstoffen, insbesondere nach den Verfahren Brinell, Rockwell und Vickers, ermitteln
| | 10 | |
- d)
Korngrößen, Einschlüsse und Gefügeausbildungen mikroskopisch untersuchen und beurteilen
| | 6 | |
- e)
Schichtdicken mit Hilfe optischer Verfahren bestimmen - f)
Anwendungsmöglichkeiten von Ultraschall- und Wirbelstromuntersuchungen beurteilen - g)
Verformungsverhalten durch Biege- und Faltversuche prüfen - h)
technologische Verfahren produktbezogen auswählen und durchführen - i)
Oberflächenrauheit messen und prüfen
| | | 8 |
| 7 | Einstellen und Überwachen von automatisierten Abläufen einschließlich Fehleranalyse (§ 4 Nr. 19) | - a)
Zeit-Temperatur-Abläufe bestimmen, einstellen und überwachen - b)
Meßeinrichtungen und -geräte überprüfen und kalibrieren - c)
Toleranzgrenzen für die zu messenden Eigenschaften und Größen einstellen und überwachen
| | 3 | |
- d)
Fehler und Störungen unter Beachten der Schnittstellen feststellen und Maßnahmen zur Fehler- und Störungsbeseitigung einleiten - e)
EDV-gestützte Ablaufprogramme auswählen und eingeben
| | | 3 |
| 8 | Auswerten und Dokumentieren von Arbeitsabläufen, Meßwerten und Ergebnissen (§ 4 Nr. 14) | - a)
Arbeitsabläufe, Meßwerte und Ergebnisse protokollieren - b)
Statistiken nach vorgegebenen Methoden für unterschiedliche Zwecke erstellen - c)
Ergebnisse auf Plausibilität prüfen - d)
Bilddokumente, insbesondere fotografisch, erstellen
| | 5 | |
- e)
Protokolle auswerten und zu Berichten zusammenfassen - f)
EDV-gestützte Verfahren zum Erstellen von Untersuchungsberichten, Tabellen und Graphiken anwenden - g)
aufgabenbezogene Vorgaben des betrieblichen Qualitätsmanagementsystems berücksichtigen
| | | 8 |
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| Schwerpunkt Metalltechnik |
| 1 | Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen (§ 4 Nr. 5) | Schaubilder und Qualitätsmanagement-Arbeitsanweisungen lesen und anwenden | | | 4 |
| 2 | Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen und Versuchen (§ 4 Nr. 6) | - a)
Arbeits- und Prüfverfahren auswählen - b)
Arbeits- und Prüfabläufe unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit, Arbeitssicherheit, Betriebsabläufen und zeitlichen Vorgaben festlegen
| | | 6 |
| 3 | Ändern von Werkstoffeigenschaften (§ 4 Nr. 20) | - a)
Eigenschaften, insbesondere Wärmebehandelbarkeit, von Stählen und Gußwerkstoffen beurteilen - b)
Beeinflussung der Werkstoffeigenschaften von Stählen und Gußwerkstoffen durch Wärmebehandlung, Kalt- und Warmumformungen beurteilen - c)
Eigenschaften, insbesondere Wärmebehandelbarkeit, von Nichteisenmetallen, insbesondere Kupfer und Aluminium sowie deren Legierungen, beurteilen - d)
Zeit-Temperatur-Umwandlungs-Verläufe zur Erzielung vorgegebener Werkstoffeigenschaften unter Nutzung von Zeit-Temperatur-Austenitisier-Schaubildern (ZTA) und Zeit-Temperatur-Umwandlung-Schaubildern (ZTU) festlegen - e)
Probenabschnitte, Werkstücke und Proben mit unterschiedlichen Wärme- und Abkühlmedien glühen, insbesondere grobkorn-, normal-, weich-, spannungsarm- und rekristallisationsglühen - f)
Probenabschnitte, Werkstücke und Proben mit unterschiedlichen Abkühlmedien tiefkühlen - g)
Stirnabschreckversuche durchführen
| | | 9 |
| 4 | Prüfen und Bestimmen von Werkstoffeigenschaften (§ 4 Nr. 18) | - a)
Werkstoffe durch Funkenproben unterscheiden und zuordnen - b)
makroskopische Untersuchungen, insbesondere Baumann- und Beizprüfung sowie Reinheitsgradbestimmungen, durchführen und bewerten - c)
Oberflächen auf vorhandene Risse mit Magnetpulver- und Farbeindringverfahren prüfen - d)
Prüfungen auf innere Fehlstellen mit Ultraschall durchführen - e)
Zähigkeitswerte von Werkstoffen durch Kerbschlagbiegeversuche ermitteln
| | | 14 |
| 5 | Untersuchen von fehlerhaften Teilen und Analysieren von Fehlerursachen (§ 4 Nr. 21) | - a)
Fehlerursachen anhand von Untersuchungsergebnissen analysieren sowie Vorschläge zur Fehlervermeidung entwickeln
| | | 16 |
- b)
die Beeinflussung der Eigenschaften von Werkstoffen und Proben durch Verarbeitungs- und Bearbeitungsverfahren beurteilen
| | | 10 |
| |
| Schwerpunkt Halbleitertechnik |
| 1 | Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen (§ 4 Nr. 5) | Betriebsanleitungen, Arbeitsvorschriften, Schaubilder, Schaltpläne und Qualitätsmanagement-Arbeitsanweisungen lesen und anwenden | | | 5 |
| 2 | Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen und Versuchen (§ 4 Nr. 6) | - a)
Arbeits- und Prüfverfahren auswählen - b)
Arbeits- und Prüfabläufe unter der Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit, Arbeitssicherheit, Betriebsabläufen und zeitlichen Vorgaben festlegen
| | | 3 |
| 3 | Ändern von Werkstoffeigenschaften (§ 4 Nr. 20) | - a)
Temperatur-Zeit-Abläufe, Zusammensetzung der Gaskomponenten zum Aufbringen epitaxialer Schichten auf unterschiedlichen Halbleitermaterialien einstellen sowie epitaxiale Schichten aufbringen - b)
Temperatur-Zeit-Abläufe, Gasdruck und -zusammensetzung zum Herstellen von Siliciumoxid- und Siliciumnitridschichten einstellen sowie Diffusionssperren herstellen - c)
Prozeßparameter zur p- und n-Dotierung unterschiedlicher Halbleitermaterialien zur Erzielung vorgegebener Beweglichkeit und Lebensdauer der Ladungsträger einstellen sowie Implantations- und Diffusionsprozesse durchführen - d)
Fotolacke aufbringen und mit unterschiedlichen Belichtungsverfahren belichten und entwickeln - e)
Prozeßparameter unter Berücksichtigung technologischer Gegebenheiten, insbesondere Struktur, Orientierung und Dotierung, für den Ätzprozeß einstellen sowie Schichten aus Gas- und Plasmaphase erzeugen und ätzen - f)
Leitschichten durch Aufdampfen von Metall und Metallmischungen herstellen, im Hochvakuum sputtern sowie durch Dotieren erzeugen - g)
Chips durch Bonden, Kleben und Molden montieren
| | | 15 |
| 4 | Prüfen und Bestimmen von Werkstoffeigenschaften (§ 4 Nr. 18) | - a)
spektroskopische Verfahren, insbesondere Röntgenspektroskopie, zum Nachweis von Kontaminationen und Verunreinigungen durchführen - b)
Schichtdicken an Halbleiterwerkstoffen optisch und mechanisch messen sowie, insbesondere durch Kapazitätsmessungen, bestimmen - c)
Fehler im Kristallaufbau, insbesondere Störstellen und Versetzungen, sowie Diffusions- und Implantationsprofile, insbesondere an Bruchkanten und Schrägschliffen, mikroskopisch untersuchen und hinsichtlich der Parameter des bisherigen Herstellungsprozesses und der Funktionsfähigkeit des herzustellenden Schaltkreises beurteilen
| | | 4 |
- d)
Rasterelektronenmikroskopie durchführen, insbesondere - aa)
Proben präparieren und das Rasterelektronenmikroskop für die Mikroskopie vorbereiten - bb)
Proben in das Rasterelektronenmikroskop einbringen und mikroskopieren sowie das beobachtete Bild dokumentieren - cc)
Oberflächenstrukturen hinsichtlich der Parameter bisheriger Herstellungsprozesse und der Funktionsfähigkeit der herzustellenden Schaltkreise beurteilen
- e)
Lage, Form, Verbindungen und Montagefehler von in Gehäusen montierten Chip-Bauteilen, insbesondere durch Röntgen- und Ultraschalluntersuchungen, prüfen - f)
Prüfungen auf innere Fehlstellen mit Ultraschall durchführen
| | | 10 |
- g)
elektrische Funktionsanalyse, insbesondere unter Dauerbelastung, wechselndem Klima sowie wechselnder Betriebsspannung, durchführen - h)
Eigenschaften von Monomeren, insbesondere die Viskosität von Lacken, prüfen
| | | 5 |
| 5 | Messen physikalischer Größen und Bestimmen von Stoffkonstanten (§ 4 Nr. 11) | - a)
Werkstoffkenngrößen, insbesondere Bandabstände, magnetische Werte, Ladungsträgerbeweglichkeit und -lebensdauer, messen - b)
elektrische Kennwerte, insbesondere Stromverstärkung, Spannung-Strom-Kennlinien, Kapazität, Grenzfrequenz, Kanalwiderstand und Durchbruchsspannung, von Halbleiterbauelementen und von Teststrukturen auf Wafern messen und prüfen
| | | 8 |
| 6 | Untersuchen von fehlerhaften Teilen und Analysieren von Fehlerursachen (§ 4 Nr. 21) | - a)
Fehlerursachen anhand von Untersuchungsergebnissen analysieren sowie Vorschläge zur Fehlervermeidung entwickeln - b)
die Beeinflussung der Eigenschaften von Werkstoffen und Proben durch Verarbeitungs- und Bearbeitungsverfahren beurteilen - c)
defekte elektronische Bauelemente prüfen sowie herstellungs-, einbau- und überlastungsbedingte Fehlerursachen ermitteln
| | | 9 |
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| Schwerpunkt Wärmebehandlungstechnik |
| 1 | Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen (§ 4 Nr. 5) | Betriebsanleitungen, Schaubilder und Qualitätsmanagement-Arbeitsanweisungen lesen und anwenden | | | 4 |
| 2 | Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen und Versuchen (§ 4 Nr. 6) | - a)
Arbeits- und Prüfverfahren auswählen - b)
Arbeits- und Prüfabläufe unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit, Arbeitssicherheit, Betriebsablauf und zeitlichen Vorgaben festlegen
| | | 6 |
| 3 | Ändern von Werkstoffeigenschaften (§ 4 Nr. 20) | - a)
Eigenschaften, insbesondere Wärmebehandelbarkeit, von Stählen und Gußwerkstoffen beurteilen - b)
Beeinflussung der Werkstoffeigenschaften von Stählen und Gußwerkstoffen durch Wärmebehandlung, Kalt- und Warmumformungen beurteilen - c)
Eigenschaften, insbesondere Wärmebehandelbarkeit, von Nichteisenmetallen, insbesondere Kupfer und Aluminium sowie deren Legierungen, beurteilen - d)
Zeit-Temperatur-Umwandlungs-Verläufe zur Erzielung vorgegebener Werkstoffeigenschaften unter Nutzung von Zeit-Temperatur-Austenitisier-Schaubildern (ZTA) und Zeit-Temperatur-Umwandlung-Schaubildern (ZTU) festlegen - e)
Ergebnisse von Stirnabschreckversuchen anwenden
| | | 10 |
- f)
Werkstücke und Proben vor und nach der Wärmebehandlung reinigen - g)
Werkstücke und Proben zum Chargieren vorbereiten - h)
Werkstücke und Proben zum örtlich begrenzten Wärmebehandeln vorbereiten - i)
Anlagen zur Wärmebehandlung vorbereiten, beschicken, einstellen, steuern und überwachen
| | | 10 |
- k)
Werkstücke und Proben unter Anwendung unterschiedlicher Wärm- und Abkühlmedien behandeln, insbesondere grobkorn-, normal-, weich-, spannungsarm- und rekristallisationsglühen - l)
Werkstücke und Proben mit unterschiedlichen Abkühlmedien tiefkühlen - m)
Werkstücke und Proben bainitisieren - n)
Werkstücke und Proben, insbesondere mit induktiver Erwärmung, randschichthärten
| | | 12 |
- o)
Werkstücke und Proben maschinell und mit handgeführten Werkzeugen richten
| | | 3 |
| 4 | Prüfen und Bestimmen von Werkstoffeigenschaften (§ 4 Nr. 18) | - a)
Werkstoffe durch Funkenproben unterscheiden und zuordnen - b)
Oberflächen auf vorhandene Risse mit Magnetpulver- und Farbeindringverfahren prüfen - c)
makroskopische Untersuchungen, insbesondere Bruchproben, durchführen und bewerten - d)
Härtetiefen an unterschiedlichen behandelten Proben nach vorgegebenen Prüfverfahren ermitteln und dokumentieren
| | | 8 |
| 5 | Untersuchen von fehlerhaften Teilen und Analysieren von Fehlerursachen (§ 4 Nr. 21) | - a)
Fehlerursachen anhand von Untersuchungsergebnissen analysieren sowie Vorschläge zur Fehlervermeidung entwickeln - b)
die Beeinflussung der Eigenschaften von Werkstoffen und Bauteilen durch Verarbeitungs- und Bearbeitungsverfahren beurteilen
| | | 6 |