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Gesetz - WGSVG
Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung
I.
-
§ 1 Begriffsbestimmungen
-
§ 2 Amtshilfe
-
§ 3 Glaubhaftmachung
II.
-
§ 4 Jahresarbeitsverdienst bei verfolgungsbedingtem Wechsel der Tätigkeit
-
§ 5 Zahlungen ins Ausland an Ausländer
-
§ 6 Zahlungen ins Ausland an Deutsche
III.
-
§ 7 Grundsatz
1.
-
§ 8 Freiwillige Versicherung bei Beitragserstattung wegen Heirat
-
§ 9 Beitragsnachzahlung bei Beitragserstattung wegen Heirat
-
§ 10 Freiwillige Versicherung für pflichtversicherte Verfolgte
-
§ 10a Nachzahlung bei anzurechnenden Kindererziehungszeiten
2.
-
§ 11 Gleichstellung nachgezahlter Beiträge mit Pflichtbeiträgen
-
§ 12 Gleichstellung von Zeiten einer Beschäftigung oder Tätigkeit mit Pflichtbeitragszeiten
-
§ 12a Anrechnung von Kindererziehungszeiten
-
§ 13 Berücksichtigung von Anrechnungszeiten
-
§ 14 Besondere Ermittlung der Entgeltpunkte für Beitragszeiten
-
§ 15 Bewertung von Verfolgungszeiten für pflichtversicherte Verfolgte
-
§ 16 Gleichstellung von Verfolgungszeiten für den Leistungszuschlag
-
§ 17 Entgeltpunkte für nachgezahlte Beiträge für Zeiten vor Rentenbeginn
-
§ 17a Ausnahmen von der Anwendung des neuen Rechts
-
§ 17b Ausnahmen von der Anwendung des alten Rechts
-
§ 17c Rentenbeginn in Sonderfällen
3.
-
§ 18 Zahlungen an Verfolgte
-
§ 19 Zahlungen an vertriebene Verfolgte
4.
-
§ 20 Gleichstellung vertriebener Verfolgter mit Vertriebenen
-
§ 21 Wiedereröffnung eines außerordentlichen Nachentrichtungsrechts
-
§ 22 Nachentrichtung für Zeiten der freiwilligen Versicherung
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