Gesetz - WiVwAuflV
Verordnung zur Auflösung oder Überführung von Einrichtungen der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes
§ 5
Das Statistische Amt des Vereinigten Wirtschaftsgebietes wird in die Verwaltung des Bundes überführt. Es führt die Bezeichnung "Statistisches Bundesamt".

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