Gesetz - WKBG
Wagniskapitalbeteiligungsgesetz - WKBG
§ 11 Mindeststückelung
Beteiligungen an Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften müssen eine Mindeststückelung von 25 000 Euro aufweisen.

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet