Gesetz - WGV
Wohnungsgrundbuchverfügung - WGV
Anlage 1 (zu § 9)
(Wohnungs- und Teileigentumsgrundbuch)
(Inhalt: nicht darstellbares Muster eines Wohnungs- und Teileigentumsgrundbuchs
Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I 1995 Nr. 6, S. 70 - 76)

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet