Gesetz - 1. WoZErhV
Erste Wohnungsfürsorge-Zinserhöhungsverordnung - 1. WoZErhV
§ 4 Begrenzung der Zinserhöhung bei Familienheimen und Eigentumswohnungen
Betrifft die Zinserhöhung nach § 2 Abs. 1 und 2 Wohnungen im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1, ist sie so begrenzt, daß die monatliche Mehrbelastung 100 Deutsche Mark je Wohnung nicht übersteigt.