Gesetz - 2. WoZErhV
Zweite Wohnungsfürsorge-Zinserhöhungsverordnung - 2. WoZErhV
§ 3 Begrenzung der Zinserhöhung
Die Zinserhöhung nach § 2 Abs. 1 ist so begrenzt, daß die monatliche Mehrbelastung 100 Deutsche Mark je Wohnung nicht übersteigt.