Gesetz - WoZSenkV 1986
Wohnungsfürsorge-Zinssenkungsverordnung 1986
§ 2 Berlin-Klausel
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 125 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes auch im Land Berlin.

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