Gesetz - WTO
Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Weltorganisation für Tourismus
§ 1
Für die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Weltorganisation für Tourismus gilt deren Satzung vom 27. September 1970. Die Satzung wird nachstehend veröffentlicht.
















