Gesetz - WZG§4Bek 1981-09-07
Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes
Anlage 2 Niederländische Prüf- und Gewährzeichen für Speck
(Inhalt: Nicht darstellbare Prüf- und Gewährzeichen,

Fundstelle: BGBl. I 1981, 941)

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