Gesetz - WZG§4COMECONBek 1980
Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes
Anlage 1 Bezeichnungen, Abkürzungen und Kennzeichen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe
(Inhalt: Nicht darstellbare Bezeichnungen,

Fundstelle: BGBl. I 1980, 149)

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