Gesetz - WZG§4CYPBek
Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes
Anlage Prüf- und Gewährzeichen der Republik Zypern für frische, zum Export bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse
(Inhalt: Nicht darstellbares Warenzeichen,

Fundstelle: BGBl. I 1987, 1158)

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