Gesetz - WZG§4IFADBek
Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes
Anlage
(Inhalt: Nicht darstellbare Bezeichnungen und Kennzeichen,

Fundstelle: BGBl. I 1980, 1153,
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet